SOZIALKOMMISSION

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SOZIALKOMMISSION AKTIONEN UND WICHTIGE TERMINE 2018-2019

MAI 2018

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JULI 2018

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SEPTEMBER 2018

SOC

NOVEMBER 2018

SOC


Abschlusskonferenz des Projekts „VET4LEC“ von FIEC und EFBH

Beitrag von Domenico Campogrande auf der AEIP-Jahreskonferenz: „angemessener Sozialschutz: die Rolle des sozialen Dialogs“

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2018 wurde ein Projekt mit dem Titel „Skills Blueprint for the Construction Industry“ (Kompetenzen-Bauplan für die Bauwirtschaft) offiziell ins Leben gerufen. Das Projekt bringt ein Konsortium mit 24 Partnern aus 12 verschiedenen Ländern zusammen, darunter FIEC, und wird von der „Fundación Laboral de la Construcción“ aus Spanien koordiniert.

Das vom Erasmus+-Programm mitfinanzierte Projekt zielt vor allem darauf ab, ein langfristiges Bündnis zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Schulungszentren, Behörden) zu entwickeln, um die in der Bauwirtschaft benötigten Kompetenzen besser vorausplanen zu können und die entsprechende Anpassung der Ausbildungspläne sicherzustellen.

Das Projekt wird sich auf drei Schwerpunktbereiche konzentrieren: Digitalisierung, Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
In den meisten Mitgliedstaaten haben Bauunternehmen Schwierigkeiten, die richtigen Arbeitskräfte mit den richtigen Kompetenzen zu finden.

Das lässt sich auf die schnellen technischen Veränderungen zurückführen, darunter die Digitalisierung von Bauprozessen mittels BIM (Building Information Modelling) und andere digitale Hilfsmittel und Methoden (Automatisierung, Drohnen, Internet der Dinge, etc.), auf politische Entscheidungen wie die „grünere“ Wirtschaft und Initiativen zur Energieeffizienz von Gebäuden, sowie auf demographische Veränderungen, insbesondere die alternden Arbeitskräfte.

Ziel dieser Initiative ist, einen neuen strategischen und koordinierten Ansatz („Bauplan“) für die sektorale Zusammenarbeit in Bezug auf Kompetenzen auszuarbeiten und umzusetzen, insbesondere durch eine Verbesserung des Reaktionsvermögens der Berufsbildungssysteme (VET) auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts. In anderen Worten zielt sie darauf ab, zu ermitteln, welcher Kompetenzbedarf besteht und welche Kompetenzen künftig benötigt werden, um sie in Lehrpläne zu übertragen, die diesen Bedarfen gerecht werden.

www.constructionblueprint.eu

Aktionen und wichtigste Termine

31/1/2019 – Auftaktsitzung
Dezember 2022 – Ende des Projekts

Im März 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Einrichtung einer neuen Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority - ELA) vor.

Die wichtigsten Ziele der ELA sind folgende: Verbesserung des Zugangs zu Informationen für Einzelpersonen und Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, Stärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Behörden in der grenzüberschreitenden Durchsetzung des diesbezüglichen Unionsrechts, darunter die Erleichterung gemeinsamer Kontrollen, Bereitstellung von Mediation und Problemlösungshilfen bei Streitfällen zwischen den Behörden der einzelnen Länder.

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1414&langId=en

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Im März 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Einrichtung einer neuen Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority - ELA) vor.

Die wichtigsten Ziele der ELA sind folgende: Verbesserung des Zugangs zu Informationen für Einzelpersonen und Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, Stärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Behörden in der grenzüberschreitenden Durchsetzung des diesbezüglichen Unionsrechts, darunter die Erleichterung gemeinsamer Kontrollen, Bereitstellung von Mediation und Problemlösungshilfen bei Streitfällen zwischen den Behörden der einzelnen Länder.

Aktionen und wichtigste Termine

13/3/2018 – Ursprünglicher Vorschlag der Europäischen Kommission
05/7/2018FIEC-Stellungnahme
14/2/2019 – Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Einrichtung der ELA

Die Verhinderung von und Abschreckung gegen Schwarzarbeit trägt zu einer besseren Durchsetzung von EU-Recht und einzelstaatlichem Recht bei, insbesondere auf den Gebieten Beschäftigung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Da die Mitgliedstaaten gemeinsamen Herausforderungen gegenüberstehen und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit oft eine grenzüberschreitenden Dimension hat, kann ein Vorgehen auf EU-Ebene eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Kooperation zwischen Vollstreckungsbehörden eines oder mehrerer Mitgliedstaaten bei der Verhinderung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und der Abschreckung dagegen spielen.
Daher wurde im Mai 2016 eine EU-Plattform für die Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit ins Leben gerufen.

Sie bringt Durchsetzungsstellen auf nationaler Ebene, wie z.B. Inspektionsbehörden für Arbeit und soziale Sicherheit etc., sowie weitere Interessenträger wie z.B. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, darunter auch FIEC, auf EU-Ebene zusammen.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Auf EU-Ebene ist nicht angemeldete Erwerbstätigkeit definiert als „jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind“.

Die Tatsache, dass sie nicht beobachtet oder erfasst wird und in der Gesetzgebung der einzelnen Staaten unterschiedlich definiert wird, macht es schwierig, zuverlässige Schätzungen über ihre Ausdehnung zu erhalten. Wie dem auch sei, die Bauwirtschaft gilt als besonders von diesem Phänomen betroffen und gehörte daher zu den Prioritäten des Arbeitsprogramms der Plattform.

Aktionen und wichtigste Termine

8-19/10/2018 – Teilnahme von FIEC an der Plenarsitzung
12-13/3/2019 – Teilnahme von FIEC an der Plenarsitzung

Zu den gemeinsamen Prioritäten der sektoralen Sozialpartner der EU für die Bauwirtschaft, mit FIEC als Vertretung der Arbeitgeber und EFBH (Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter) als Vertretung der Arbeitnehmer, gehört die Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Im Juni 2018 gaben FIEC und EFBH eine gemeinsame Stellungnahme heraus: Die EU-Mittteilung „Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ (COM(2017)12).

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Obwohl die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten insgesamt rückläufig ist, ist die Verbesserung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz nach wie vor eine Priorität für die Bauwirtschaft und für FIEC.

Unsere Auffassung ist folgende: Zur Stärkung einer EU-weit kohärenteren Umsetzung, Einhaltung und Durchsetzung der EU-Gesetzgebung sind weitere Anstrengungen erforderlich; es ist wichtig, die EU-Gesetzgebung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz regelmäßig und wann immer es sich als notwendig erweist, zu überprüfen; die Zusammenarbeit zwischen Sozialpartnern, Aufsichtsbehörden und Präventionsstellen ist von entscheidender Bedeutung, um den Besonderheiten und Bedürfnissen des Sektors Rechnung zu tragen; Unternehmen und Arbeitnehmer brauchen einen klaren, stabilen, nachhaltigen und angemessenen Rechtsrahmen, um in der Lage zu sein, ihren jeweiligen Pflichten nachzukommen.

Aktionen und wichtigste Termine

28/6/2018Gemeinsame Stellungnahme von FIEC und EFBH

Die Entsenderichtlinie legt die Regeln fest, die Anwendung finden, wenn ein Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Land als dem, in dem es normalerweise tätig ist, Dienste bereitstellt. Da die Dienstleistung zeitlich begrenzt ist, sind manche der anzuwendenden Regeln diejenigen des „Gastlandes“ (Mindestlohn, Arbeitszeiten, Sicherheit und Gesundheitsschutz, …), während für andere Regeln (z.B. für die Sozialversicherung) diejenigen des „Heimatlandes“ anwendbar bleiben.

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (97/71/EG) vorgelegt, um einerseits unfairen Praktiken entgegenzuwirken und andererseits den Grundsatz voranzubringen, dass gleiche Arbeit am gleichen Ort gleich vergütet werden sollte.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Unter den wichtigsten Änderungen, die von der Kommission vorgeschlagen wurden, können wir folgende hervorheben: die Bezugnahme auf „Vergütung“ anstatt „Mindestlohn“; eine zeitliche Begrenzung (höchstens zwölf Monate plus sechs mögliche zusätzliche Monate), nach deren Ablauf die Beschäftigungsbedingungen für die Arbeitnehmer anwendbar sind, die in dem Mitgliedsstaat gelten, in dem die Arbeit durchgeführt wird; eine Verdeutlichung der geltenden Regeln für die Rückerstattung der Kosten, die durch die Entsendung entstanden sind, wie z.B. Reise-, Verpflegung- und Unterbringungskosten, durch den Arbeitgeber.

Rund die Hälfte der Entsendungen innerhalb des Binnenmarktes entfallen auf Bautätigkeiten, weshalb diese neuen Regeln für Bauunternehmen spürbare Auswirkungen haben können.

Aktionen und wichtigste Termine

8/3/2016 – Ursprünglicher Vorschlag der Europäischen Kommission
20/9/2016 – Erste Stellungnahme der FIEC
5/12/2017 – Zweite Stellungnahme der FIEC
28/6/2018Verabschiedung der neuen Entsenderichtlinie 2018/957/EG
30/7/2020 – Ablauf der Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten

„Entsendung“ bedeutet die Erbringung von Dienstleistungen für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Land als dem Land, in dem das Unternehmen normalerweise tätig ist oder in dem ein Arbeitnehmer normalerweise arbeitet.

Der Expertenausschuss für die Entsendung von Arbeitnehmern der EU wurde 2009 von der Europäischen Kommission mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Mitgliedstaaten bei der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (96/71/EG) Unterstützung zu bieten (Beschluss 2009/17/EG).

Der Ausschuss setzt sich aus Experten zusammen, die die zuständigen nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten vertreten, während die Sozialpartner auf europäischer Ebene, die Sektoren vertreten, in denen häufiger auf entsendete Arbeitnehmer zurückgegriffen wird, wie Bauwirtschaft, Leiharbeit, Gaststättengewerbe, Landwirtschaft und Verkehr, als Beobachter an dem Ausschuss teilnehmen.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Ungefähr die Hälfte der Entsendungen im Binnenmarkt entfällt auf Bautätigkeiten.
Daher stellt FIEC dem Expertenausschuss ihre Expertise und ihr Wissen folgendermaßen zur Verfügung: Erkennung und Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; Förderung des Austauschs von relevanten Informationen; Prüfung von Fragen und Schwierigkeiten, die bei der praktischen Anwendung des Entsenderechts entstehen könnten; enge Beobachtung der erzielten Fortschritte bei der Verbesserung des Zugangs zu Informationen und der Verwaltungszusammenarbeit.

Aktionen und wichtigste Termine

03/05/2018 – Sitzung des Expertenausschusses
14/11/2018 – Sitzung des Expertenausschusses
28/03/2019 – Sitzung des Expertenausschusses (Präsentation der FIEC der Bewertung von drei nationalen Websites: CZ, DE, PT)

2016 begann die Europäische Kommission mit der „Karzinogene“-Richtlinie (2004/37/EG), die (am Ende des Rechtsetzungsverfahrens) zur Aufnahme verschiedener Substanzen, darunter das alveolengängige kristalline Silizium (RCS), geführt hat.

Damit hat der EU-Gesetzgeber RCS als krebserregende Substanz anerkannt und einen verbindlichen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) von 0,1 mg/m³ eingeführt, der nun für alle Mitgliedstaaten Pflicht wird.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Kristallines Silizium ist ein unverzichtbarer Baustoff, der in der Bauwirtschaft in vielfältigen Anwendungen zum Einsatz kommt und ein unverzichtbarer Bestandteil vieler Dinge ist, die wir in unserem täglichen Leben benutzen. Häuser ohne Ziegelsteine, Mörtel oder Fenster, Autos ohne Motoren oder Windschutzscheiben, ein Leben ohne Alltagsgegenstände aus Glas oder Keramik sind einfach nicht vorstellbar. Es ist daher bei den meisten Bautätigkeiten präsent.

Es ist seit vielen Jahren bekannt, dass das Einatmen von Feinstaub, der kristallines Silizium enthält, zu Lungenschäden führen kann (Silikose).

Die europäischen sektoralen Sozialpartner der Bauwirtschaft mit FIEC als Vertreter der Arbeitnehmer und EFBH (Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter) als Vertreter der Arbeitnehmer bereiten ein künftiges gemeinsames Projekt vor, das darauf abzielt, Beispiele bewährter Verfahren zu identifizieren und Leitlinien auszuarbeiten, um Unternehmen dabei zu helfen, den Anforderungen der geänderten „Karzinogene"-Richtlinien nachzukommen.

Aktionen und wichtigste Termine

12/12/2017 – Verabschiedung der neuen Karzinogene-Richtlinie (2017/2398/EG)
14/3/2018 – Erste Sitzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe von FIEC und EFBH
Frühjahr 2019 – Einreichung eines Projekts des sozialen Dialogs von FIEC und EFBH

Im Dezember 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der bestehenden Verordnungen über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (883/2004 und 987/2009) vor.
Ein modernisiertes System der Koordinierung der Sozialversicherungen zu erreichen, das der sozialen und wirtschaftlichen Realität der Mitgliedstaaten entspricht, ist eine der zentralen Beweggründe für diese Initiative.
Die Initiative erfolgt komplementär zur Revision der „Entsenderichtlinie“.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Mobilität auf dem Binnenmarkt ist ein Thema von entscheidender Bedeutung für Bauunternehmen.

In ihrem Vorschlag legt die Kommission den Schwerpunkt auf verschiedene Bereiche der Koordinierung, in denen Verbesserungen erforderlich sind (Zugang wirtschaftlich inaktiver Bürger zu Sozialleistungen, Langzeitpflegeleistungen, Leistungen für Arbeitslose und Familien), FIEC hingegen beschäftigte sich hauptsächlich mit den Bestimmungen mit Bezug auf das Entsendeproblem, wie z.B. folgende Erfordernisse: Stärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Behörden der einzelnen Länder; größere Zuverlässigkeit der A1-Formulare; Stärkung der Bestimmungen in Bezug auf die Ausübung von Tätigkeiten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten; Abstimmung einiger der vorgeschlagenen Änderungen mit den Änderungen in Bezug auf die Entsendung, weil Unternehmen, Arbeitnehmer, Arbeitsaufsichtsbehörden und staatliche Stellen einen klaren und kohärenten Rechtsrahmen benötigen, um in der Lage zu sein, sich an ihn zu halten und ihn zu durchzusetzen.

Aktionen und wichtigste Termine

13/12/2016 – Ursprünglicher Vorschlag der Europäischen Kommission
9/1/2018 – FIEC-Stellungnahme

2017 starteten die europäischen sektoralen Sozialpartner für die Bauwirtschaft mit FIEC als Vertretung der Arbeitgeber und EFBH (Europäische Föderation für Bau- und Holzarbeiter) als Vertretung der Arbeitnehmer zusammen mit AEIP (europäischer Verband der paritätischen Einrichtungen des Sozialschutzes) ein von der Europäischen Kommission mitfinanziertes Projekt mit dem Titel „Psychosoziale Risiken in der Bauwirtschaft“.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Psychosoziale Risiken und arbeitsbedingter Stress gehören zu den herausforderndsten – und weiter wachsenden - Anliegen des Arbeitsschutzes und die Rahmenrichtlinie der EU (89/391/EG) stellt eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber auf, Arbeitnehmer vor allen Arbeitsplatzrisiken, einschließlich psychosozialen Risiken, zu schützen.

Allerdings handelt es sich bei den psychosozialen Risiken um komplexe und multidimensionale Angelegenheiten, und es besteht ein offensichtlicher Mangel an Hilfsmitteln und Leitfäden für Arbeitgeber, wie sie sie in angemessener Weise bei ihrer Risikobewertung berücksichtigen können.

Zu den Zielen des Projekts gehörte daher, bewährte Verfahren auszutauschen und bestehende Präventionsinstrumente und -methoden in verschiedenen Mitgliedstaaten zu erfassen und auf dieser Grundlage Leitlinien auszuarbeiten, die Arbeitgebern zu einem besseren Verständnis verhelfen, wie mit diesen Risiken am Arbeitsplatz umzugehen ist.

Aktionen und wichtigste Termine

20/4/2017 – Auftaktsitzung
14/3/2019 – Abschlusskonferenz

2019 starteten die europäischen sektoralen Sozialpartner für die Bauwirtschaft mit FIEC als Vertretung der Arbeitgeber und EFBH (Europäische Föderation für Bau- und Holzarbeiter) als Vertretung der Arbeitnehmer ein von der Europäischen Kommission mitfinanziertes Projekt mit dem Titel „TUWIC“, was steht für Tackling Undeclared Work in the Construction Industry (Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in der Bauwirtschaft).

Das Projekt deckt sieben Länder ab (Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Rumänien und Spanien). Zu den interessanten Aspekten dieses Projekts gehört ferner, dass es für jedes dieser Länder ein Engagement der betreffenden nationalen Behörde(n), den Arbeitgebern und den Arbeitnehmerorganisationen zur Zusammenarbeit gibt.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Auf EU-Ebene ist nicht angemeldete Erwerbstätigkeit definiert als „jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind“.

In Koordination mit den Tätigkeiten der EU-Plattform für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit soll mit dem Projekt zunächst eine europäische Kampagne zur Verhinderung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit im Bausektor und zugunsten eines Bewusstseins für dieses Thema in der Bauwirtschaft entwickelt werden, wozu auch die Bereitstellung geeigneten Werbematerials an alle nationalen EU-Mitglieder in ihrer eigenen Sprache gehört.

Parallel dazu werden die Interessenträger in den teilnehmenden Ländern spezielle gemeinsame Initiativen ausarbeiten, um das Problem in der Bauwirtschaft auf nationaler Ebene zu bekämpfen.

Aktionen und wichtigste Termine

8/3/2019 – Auftaktsitzung
März 2020 – EU-Kampagne
Dezember 2020 – Ende des Projekts

2018 starteten die europäischen sektoralen Sozialpartner für die Bauwirtschaft mit FIEC als Vertretung der Arbeitgeber und EFBH (Europäische Föderation für Bau- und Holzarbeiter) als Vertretung der Arbeitnehmer zusammen mit AEIP (europäischer Verband der paritätischen Einrichtungen des Sozialschutzes) ein von der Europäischen Kommission mitfinanziertes Projekt mit dem Titel „TANSIRC“, was steht für „Towards A New Start of Industrial Relations in Construction in Central and Eastern European Countries“ (Hin zu einem Neubeginn für die Arbeitsbeziehungen im Bauwesen in den mittel- und osteuropäischen Ländern).

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Oberstes Ziel dieses Projekts ist die Leitung einer umfassenden Kartierung, um ein vollständiges und praktikables, aktuelles Bild der derzeitigen Situation der nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern zu bekommen.

Unter Zugrundelegung der bei dieser Kartierung identifizierten Prioritäten werden unter dem Projekt spezifische Initiativen mit dem Zweck entwickelt, den einzelstaatlichen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften der Zielländer dabei zu helfen, in ihrem jeweiligen Land Arbeitsbeziehungen aufzubauen, zu pflegen, zu stärken und zu fördern.

Der Grundgedanke hinter dieser Initiative ist der, dass eine Stärkung der Strukturen unserer Mitgliedsorganisationen auf nationaler Ebene wiederum dazu beitragen wird, die Repräsentativität von FIEC auf EU-Ebene zu stärken.

Aktionen und wichtigste Termine

16/3/2018 – Auftaktsitzung
Dicembre 2019 – Ende des Projekts

2017 starteten die europäischen sektoralen Sozialpartner für die Bauwirtschaft mit FIEC als Vertretung der Arbeitgeber und EFBH (Europäische Föderation für Bau- und Holzarbeiter) als Vertretung der Arbeitnehmer ein von der Europäischen Kommission mitfinanziertes Projekt mit dem Titel „VET4LEC“, was steht für Vocational Education and Training for Low Energy Construction (Berufsbildung für Niedrigenergiebauweisen).

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Auf Grundlage der Daten, die in den zehn teilnehmenden Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Polen, Slowenien, Spanien) gesammelt wurden, waren die Hauptziele des Projekts folgende: Evaluierung unterschiedlicher Ansätze für die Entwicklung und Vermittlung von Berufsbildung für Niedrigenergiebauweisen; Bereitstellung von Kriterien für die Entwicklung von Curricula und Beschreibung von Bausteinen eines mit den europäischen Politikinstrumenten kompatiblen Kern-Curriculums für Energiekompetenz; Erarbeitung von Leitlinien und Empfehlungen zur Bearbeitung ermittelter Schwachstellen.

Der Abschlussbericht (erhältlich in BG, DE, EN, ES, FR, IT und PL) steht auf der FIEC-Website zum Download bereit: www.fiec.eu .

Aktionen und wichtigste Termine

20/2/2017 – Auftaktsitzung
6/11/2018 – Abschlusskonferenz