EU-Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Seit 2017/2018 ist die Europäische Kommission bestrebt, nachhaltige Investitionen zu fördern. Im Rahmen ihres Aktionsplans für nachhaltige Finanzen 2018 hat sie die "EU-Taxonomie" eingeführt, ein Klassifizierungssystem, das allen Wirtschafts- und Finanzakteuren ein gemeinsames Verständnis davon vermittelt, was in der EU als "nachhaltige" Wirtschaftstätigkeit gelten sollte. Durch die Schaffung dieses harmonisierten Klassifizierungssystems will die Kommission Investoren, Unternehmen, Emittenten usw. dabei helfen, Investitionen in "umweltfreundliche" Aktivitäten zu lenken.

Die Taxonomie-Verordnung wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung wurde im Oktober 2020 eine Plattform für nachhaltige Finanzen (PSF) eingerichtet. Ihr Hauptziel war es, die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung der sogenannten technischen Screening- und Do-No-Significant-Harm-Kriterien der Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu beraten, auch für Tätigkeiten, die von Bauunternehmen ausgeführt werden.

Pekka Vuorinen (RT/FIN) vertrat die FIEC von Oktober 2020 bis Oktober 2022 in der technischen Arbeitsgruppe (TWG) der Plattform für nachhaltige Finanzen.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Angesichts der ehrgeizigen Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik der EU, wie z. B. der EU-Taxonomie und des "Fit for 55"-Pakets, und in Anbetracht der Einstellung der Kunden zur Nachhaltigkeit können die Bauunternehmen nicht mit "business as usual" weitermachen.  Nachhaltigkeit wird nicht nur ein "zusätzlicher Wert" oder ein "Nice-to-have" sein. Die FIEC geht davon aus, dass sie bald zu einer "licence to operate" für Bauunternehmen werden wird.

Die Taxonomie-Verordnung ist einer der Eckpfeiler der EU-Politik für Nachhaltigkeit und nachhaltige Finanzen. Sie bildet die Grundlage für die EU-Taxonomie, indem sie übergreifende Bedingungen (sechs Umweltziele, sogenannte Do-No-Significant-Harm-Kriterien und soziale Mindestgarantien) festlegt, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig eingestuft zu werden. Im Rahmen dieser Verordnung musste die Europäische Kommission die eigentliche Liste der ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten erstellen, indem sie technische Prüfkriterien für jedes Umweltziel durch so genannte delegierte Rechtsakte festlegte. Der erste dieser Rechtsakte, der die Kriterien für die ersten beiden Umweltziele festlegt, wurde am 9. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit Januar 2022 anwendbar. Mehrere Bautätigkeiten, die das Potenzial haben, den Klimawandel abzuschwächen, fallen unter den delegierten Rechtsakt zum Klima

Ein zweiter Entwurf eines delegierten Rechtsakts ("Delegierter Umweltrechtsakt", mit technischen Kriterien für die übrigen vier Umweltziele) wurde im April 2023 veröffentlicht. Er enthält neue technische Kriterien für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Um sicherzustellen, dass die Kriterien für Bautätigkeiten realistisch und anwendbar sind, war es von entscheidender Bedeutung, dass die FIEC in der technischen Arbeitsgruppe des PSF vertreten war. Die FIEC wird die Arbeit der "Plattform 2.0", die die Kommission vom ersten Quartal 2023 bis zum vierten Quartal 2024 beraten soll, weiter verfolgen.

Im Rahmen der Taxonomie müssen alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) fallen, über ihren Anteil an den taxonomiefähigen Tätigkeiten berichten (seit 1. Januar 2022). Ab Januar 2023 müssen die Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, auch über ihre Taxonomieanpassung berichten. Die NFRD wurde durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geändert. Nach der CSRD müssen mehr Unternehmen, auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, ausführliche Nachhaltigkeitsinformationen nach den neuen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vorlegen. 

Actions and key dates

12/07/2020

Inkrafttreten der Taxonomieverordnung. 

Oktober 2020

Beginn des Mandats der Platform on Sustainabe Finance

21/04/2021

Vorschläge für den delegierten Rechtsakt zum Klima (Umweltziele 1-2) und für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) veröffentlicht. 

Januar 2022

Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur Klimaberichterstattung, Berichterstattung über die Eignung der Taxonomie für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung fallen. 

30/03/2022

Empfehlungen der Plattform für nachhaltige Finanzen zu den technischen Screening-Kriterien für die Umweltziele 3-6 (Delegierter Umweltrechtsakt). 

23/06/2022

Reaktion der FIEC auf die Empfehlungen der Plattform für die Ziele 3-6. 

18/10/2022

Webinar der Allianz Bau 2050 zum Thema "Nachhaltige Finanzierung". 

Oktober 2022

Ende des Mandats der Plattform. 

Dezember 2022

Reaktion der FIEC auf den "Ergänzenden Bericht der TWG". 

Januar 2023

Inkrafttreten der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Beginn der Entwicklung von KMU-gerechten Standards und sektorspezifischen Standards. Berichterstattung über die Anpassung der Taxonomie an die Umweltziele 1-2. 

Februar/März 2023

Erste Sitzung der neuen Plattform für nachhaltige Finanzen.

05/04/2023

Veröffentlichung des Entwurfs eines delegierten Umweltgesetzes. 

03/05/2023

FIEC gibt Feedback zum delegierten Umweltgesetz. 

Juni 2023

Neues Paket für nachhaltige Finanzen, Verabschiedung des delegierten Rechtsakts zum Umweltschutz und Veröffentlichung der ersten Reihe europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beobachtungen der FIEC zum Paket für nachhaltige Finanzen. 

Dezember 2023

Konferenz über nachhaltige Finanzen auf der FIEC-Konferenz in Paris.

Januar 2024

Voraussichtliches Inkrafttreten des delegierten Umweltrechtsakts.