Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Seit 2017/2018 ist die Europäische Kommission bestrebt, nachhaltige Investitionen zu fördern. Im Rahmen ihres Aktionsplans 2018 zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum hat sie die "EU-Taxonomie" eingeführt, ein Klassifizierungssystem, das allen Wirtschafts- und Finanzakteuren ein gemeinsames Verständnis davon vermittelt, was in der EU als "nachhaltige" Wirtschaftstätigkeit gelten sollte. Durch die Schaffung dieses harmonisierten Klassifizierungssystems will die Kommission Investoren, Unternehmen, Emittenten usw. dabei helfen, Investitionen in "grüne" Aktivitäten zu lenken.
Die Taxonomieverordnung wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 12. Juli 2020 in Kraft. Seit Juli 2020 hat die EU mehrere Rechtsakte erlassen, in denen technische Kriterien festgelegt sind, die Wirtschaftsteilnehmer erfüllen müssen, damit eine von ihnen angebotene Tätigkeit oder Dienstleistung als "nachhaltig" gilt.
Als Teil der Taxonomie-Verordnung wurde im Oktober 2020 eine eigene Plattform für nachhaltige Finanzen (PSF) eingerichtet. Ihr Hauptziel war es, die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung der sogenannten technischen Screening- und "Do-no-significant-harm"-Kriterien der Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich der von Bauunternehmen ausgeübten, zu beraten. Pekka Vuorinen (RT/FIN) vertrat die FIEC von Oktober 2020 bis Oktober 2022 in der Technischen Arbeitsgruppe (TWG) der Sustainable Finance Platform.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Angesichts der ehrgeizigen Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik der EU, wie z. B. der EU-Taxonomie und des Fit for 55-Pakets, und der Einstellung der Kunden zur Nachhaltigkeit können die Bauunternehmen nicht mit "business as usual" weitermachen. Nachhaltigkeit wird nicht nur ein "Mehrwert" oder ein "Nice-to-have" sein; FIEC geht davon aus, dass sie bald zu einer "licence to operate" für Bauunternehmen wird.
Die Taxonomie-Verordnung ist einer der Eckpfeiler der EU-Politik für Nachhaltigkeit und nachhaltige Finanzen. Sie legt den Grundstein für die EU-Taxonomie, indem sie die übergreifenden Bedingungen (sechs Umweltziele, die sogenannten "no significant harm"-Kriterien und soziale Mindestgarantien) festlegt, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Im Rahmen dieser Verordnung musste die Europäische Kommission die eigentliche Liste der ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten erstellen, indem sie technische Prüfkriterien für jedes Umweltziel durch sogenannte delegierte Rechtsakte festlegte. Der erste dieser Rechtsakte, der Kriterien für die ersten beiden Umweltziele festlegt, wurde am 9. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und wird in der EU seit Januar 2022 angewandt. Mehrere Bautätigkeiten, die das Potenzial haben, den Klimawandel abzuschwächen, fallen unter den delegierten Rechtsakt zum Klima.
Ein zweiter delegierter Rechtsakt ("Delegierter Umweltrechtsakt", der technische Kriterien für die verbleibenden vier Umweltziele enthält) tritt 2024 in Kraft. Er enthält neue technische Kriterien für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Die FIEC wird die Arbeit der "Plattform 2.0" weiter verfolgen, die die Europäische Kommission vom ersten Quartal 2023 bis zum vierten Quartal 2024 beraten soll.
Im Rahmen der Taxonomie müssen alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) fallen, über ihren Anteil an taxonomiefähigen Tätigkeiten berichten (seit dem 1. Januar 2022). Ab Januar 2023 müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, über ihre Ausrichtung an der Taxonomie berichten.
Die NFRD wurde durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) geändert. Die CSRD verlangt, dass mehr Unternehmen, einschließlich börsennotierter KMU, detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vorlegen und bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung den Grundsatz der "doppelten Wesentlichkeit" anwenden.
Die FIEC befürchtet, dass die CSRD einen Durchsickereffekt auf die KMU haben wird.
Actions and key dates
Inkrafttreten der Taxonomieverordnung.
Beginn des Mandats der Plattform für nachhaltige Finanzen.
Veröffentlichung der FIEC "Strategischen Vision - Nachhaltigkeit im Bauwesen vorantreiben und unterstützen".
Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur Klimaberichterstattung, Berichterstattung über die Eignung der Taxonomie für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung fallen.
Empfehlungen der Plattform für nachhaltige Finanzen zu den technischen Screening-Kriterien für die Umweltziele 3-6 (Delegierter Umweltrechtsakt).
Reaktion der FIEC auf die Empfehlungen der Plattform für die Ziele 3-6.
Inkrafttreten der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Berichterstattung über die Anpassung der Taxonomie an die Umweltziele 1-2.
Veröffentlichung des Entwurfs eines delegierten Umweltgesetzes.
FIEC gibt Feedback zum delegierten Umweltgesetz.
Neues Paket für nachhaltige Finanzen, Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts zum Umweltschutz und Veröffentlichung der ersten Reihe europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beobachtungen der FIEC zum Paket für nachhaltige Finanzen.
Aktualisiertes FIEC-Positionspapier zur EU-Taxonomie und den neuen Kriterien der Kreislaufwirtschaft.
Konferenz über nachhaltige Finanzen während der FIEC-Konferenz in Paris.
Inkrafttreten des delegierten Umweltgesetzes.