ECO Kommission (ECO)

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Kurzbeschreibung und Hauptziele: 

Die EU verfügt über eines der dichtesten Verkehrsinfrastrukturnetze der Welt. Dennoch ist das europäische Verkehrsnetz bei weitem nicht vollständig, und ein großer Teil davon ist inzwischen überaltert und gerät aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens zunehmend unter Druck. Das Instandhaltungsdefizit hat zu einer Verschlechterung der Verkehrsinfrastruktur geführt, wie der Einsturz oder die häufige Sperrung von Brücken oder der schlechte Zustand einiger Straßenbeläge zeigen. 

Die TEN-V-Verordnung ist ein zentrales Instrument auf EU-Ebene zur Beeinflussung der Infrastrukturpolitik der Mitgliedstaaten. In Anerkennung der Notwendigkeit, das EU-Verkehrssystem zu modernisieren, hat die Europäische Kommission im Dezember 2021 neue Verkehrsvorschläge angenommen, darunter die Überarbeitung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz. Die Überarbeitung der TEN-V-Leitlinien zielt darauf ab, die fehlenden Verbindungen im TEN-V-Netz zu beseitigen und es zu modernisieren. 

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt: 

Die kontinuierliche Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur ist notwendig, um die einheitliche Qualität des europäischen Verkehrsnetzes zu gewährleisten. Ein gut gewartetes und modernes Verkehrsnetz erhöht nicht nur die Sicherheit der Nutzer, sondern bringt auch verschiedene Vorteile für die Umwelt mit sich, indem es zu einer Kreislaufwirtschaft beiträgt (wodurch der Rohstoffverbrauch und die Abfallerzeugung verringert werden) und die CO2 Emissionen reduziert.

Die FIEC hat einen besonderen Schwerpunkt auf die TEN-V-Revision gelegt. Die wichtigsten Bestimmungen aus unserer Sicht sind diejenigen, die sich auf die Instandhaltung der Infrastruktur des Netzes und die Einführung innovativer Infrastrukturen beziehen. Dank der intensiven Lobbyarbeit der FIEC in den letzten Jahren ist die Kommission bestrebt, den Ansatz in Bezug auf die Qualität der TEN-V-Infrastruktur und deren Instandhaltung, einschließlich der strukturellen Stabilität kritischer Anlagen wie Brücken und Tunnel, zu stärken. 

Als wichtige Verbindungspunkte im europäischen Verkehrsnetz erregt die Funktionsstörung von Brücken besondere Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund hat die FIEC beschlossen, eine neue Arbeitsgruppe mit der Bezeichnung ECO WG "Structural Maintenance" einzurichten, die sich hauptsächlich mit Problemen im Zusammenhang mit der mangelnden Instandhaltung von Brücken befassen und Initiativen zur Bewältigung dieses Problems fördern wird.

Actions and key dates
03/05/2021

Beitrag zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) 

14/12/2021

Vorschlag für die Überarbeitung der TEN-V-Verordnung 

21/02/2022

FIEC-Positionspapier zum Vorschlag der Kommission für das überarbeitete TEN-V 

20/04/2022

FIEC gründet eine neue ECO-Arbeitsgruppe "Bauliche Instandhaltung" (Brücken)

28/06/2022

Teilnahme an der Podiumsdiskussion der Connecting Europe Days 2022 

02/03/2023

Teilnahme an der Besichtigung der Baustelle zur Renovierung des Huccorgne-Viadukts 

13/04/2023

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) nimmt seinen Standpunkt zu den TEN-V an 

14/04/2023

FIEC leitet die Eurobridge-Konferenz zum zweiten Mal in Folge 

22/06/2023

Europäische Kommission beschleunigt den Übergang zu nachhaltiger und intelligenter Mobilität im TEN-V-Netz mit 6,2 Mrd. € an Finanzhilfen 

18/09/2023

FIEC nimmt an der Auftaktveranstaltung zur Wiederbelebung der Kampagne #MoreEUBudget4Transport mit den Partnern der CEF Transport Coalition teil. 

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Die Covid-19-Pandemie führte zu erheblichen Unterbrechungen der weltweiten Lieferketten, so dass es bei mehreren Bauunternehmen zu Verzögerungen bei der Lieferung von Produkten kam.

Der anhaltende Krieg in der Ukraine hat die Versorgung mit bestimmten Rohstoffen (z. B. Stahl) in Europa weiter belastet, und in allen EU-Mitgliedstaaten sind Preiserhöhungen für Baumaterialien zu beobachten.

 

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Mehrere Bauunternehmen in Europa haben ernsthafte Schwierigkeiten, die steigenden Preise und Versorgungsengpässe bei Energie und bestimmten Baumaterialien aufzufangen, sodass viele von ihnen Gefahr laufen, ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen zu können.

Anhaltend hohe Energie- und Rohstoffkosten wirken sich negativ auf das Produktionsniveau aus und können die Bauarbeiten verlangsamen. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens verzichten viele Unternehmen auf die Teilnahme an neuen Ausschreibungen. Erschwerend kommt hinzu, dass in mehreren Mitgliedstaaten in den Verträgen Preissteigerungen nicht ausreichend berücksichtigt werden und die Auftraggeber weiterhin auf Fertigstellungstermine drängen.

Die FIEC hat wiederholt auf die Auswirkungen von Unterbrechungen der Lieferkette und Preissteigerungen für Auftragnehmer in ganz Europa aufmerksam gemacht. Sie hat auch dazu aufgerufen, auf nationaler und EU-Ebene Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen auf den Sektor abzumildern, insbesondere im Bereich des öffentlichen Auftragswesens. Öffentliche Aufträge sollten entsprechend angepasst werden und angemessene Preisrevisionsmechanismen für laufende Verträge sowie Anpassungsklauseln für die Fertigstellungsfristen enthalten.

Actions and key dates
15/12/2021

Gaspaket (einschließlich Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) von der Kommission vorgelegt 

11/04/2022

FIEC wendet sich in einem Brief an die Europäische Kommission und fordert die Aussetzung der Schutzmaßnahmen für Stahl 

06/2022 – 07/2022

FIEC entwickelt einen Preisindex für Baumaterialien (verwendet von der GD GROW) 

07/07/2022

Treffen der FIEC mit der GD GROW zu den Auswirkungen von Preiserhöhungen im öffentlichen Auftragswesen 

18/05/2022

REPowerEU-Paket von der Europäischen Kommission vorgestellt 

14/09/2022

Sofortmaßnahmen gegen den Anstieg der Energiepreise (Verordnung des Rates) 

18/10/2022

Die Europäische Kommission kündigt zusätzliche Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der hohen Energiepreise an 

26/06/2023

Die FIEC veröffentlicht ihren statistischen Bericht 2023 mit einem ersten Überblick über die Entwicklung der Preise für bestimmte Baumaterialien. 

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele

Im Mai 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen im EU-Binnenmarkt, mit der die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen im EU-Binnenmarkt bekämpft werden sollen. Das Instrument füllt auch eine Gesetzeslücke, da es bisher kein EU-Instrument zur Kontrolle von Subventionen aus Drittländern gab. Es wurde im Dezember 2022 angenommen und wird am 12. Juli 2023 in Kraft treten. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission am 10. Juli 2023 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung erlassen. 

Nach der vorgeschlagenen Verordnung ist die Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen von Behörden eines Nicht-EU-Landes zu untersuchen, die Unternehmen, die in der EU eine Wirtschaftstätigkeit ausüben, zugute kommen, und gegebenenfalls deren wettbewerbsverzerrende Auswirkungen zu beseitigen. Mit der Verordnung werden drei Instrumente eingeführt, zwei notifizierungsbasierte und ein allgemeines Marktuntersuchungsinstrument. Dazu gehört ein notifizierungsgestütztes Instrument zur Untersuchung von Angeboten bei öffentlichen Aufträgen, die einen finanziellen Beitrag einer Nicht-EU-Regierung beinhalten, wenn der geschätzte Wert des Auftrags 250 Mio. EUR oder mehr beträgt. 

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt: 

Die FIEC behandelt dieses Thema in Zusammenarbeit mit den European International Contractors (EIC) und der European Dredging Association (EuDA). Die Bemühungen konzentrieren sich nun darauf, der Europäischen Kommission Informationen zur Verfügung zu stellen, die einen begründeten Verdacht auf ausländische Subventionen in einem bestimmten Marktsegment begründen und damit eine Marktuntersuchung (gemäß Artikel 36) rechtfertigen. 

In den letzten Jahren wurden immer mehr öffentliche Infrastrukturprojekte an staatliche Unternehmen (SOE) aus Drittländern, insbesondere aus China, vergeben, die extrem niedrige Preise anbieten, mit denen private europäische Unternehmen nicht konkurrieren können. In diesen Fällen wird ein Muster wettbewerbsverzerrender Subventionen vermutet.  Daher ist es wichtig, die Handlungsmöglichkeiten zu prüfen, die die Verordnung bietet und die zur Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt beitragen könnten. 

 

Actions and key dates
05/05/2021 

Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Vorschlag für eine Verordnung über wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen (FSR). 

25/05/2021

Einführung einer interaktiven Karte Staatliche Unternehmen aus Drittländern auf dem europäischen Beschaffungsmarkt

24/09/2021

FIEC-EIC Key Messages und gemeinsame Änderungsanträge (später gemeinsam mit EuDA aktualisiert). 

23/12/2022

Die Verordnung wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen. 

06/02/2023

FIEC-EuDA-EIC hat eine Antwort auf die Konsultation zum Entwurf der Durchführungsverordnung (IR) des FSR eingereicht. 

10/07/2023

Die Europäische Kommission erlässt Vorschriften, die detailliertere praktische und verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung des FSR festlegen. 

12/07/2023

Das FSR tritt in Kraft. 

17/07/2023

FIEC-EuDA-EIC fordern eine Marktuntersuchung im Bausektor (einschließlich Baggerarbeiten) durch die Europäische Kommission gemäß der Verordnung über ausländische Subventionen (FSR - Artikel 36). 

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele: 

Im Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence, CSDD) angenommen, mit der ein nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Verhalten von Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten gefördert werden soll. Nach den neuen Vorschriften müssen Unternehmen potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt erkennen, verhindern oder abstellen.

Die neuen Sorgfaltspflichtregeln gelten für die eigenen Betriebe bestimmter Unternehmen, ihre Tochtergesellschaften im Sinne eines "kontrollierten Unternehmens" sowie für direkte und indirekte "etablierte Geschäftsbeziehungen" in ihren Wertschöpfungsketten. Nur Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte erreichen, fallen direkt in den Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten. KMU fallen daher nicht direkt in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt: 

FIEC befasst sich mit diesem Thema gemeinsam mit European International Contractors (EIC). Auftragnehmer in ganz Europa spüren immer noch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und sind nun mit den Auswirkungen eines Krieges in der Ukraine auf ihre Lieferketten konfrontiert. Daher muss sichergestellt werden, dass das Regelwerk für CSDD handhabbar ist und nicht zu einer zusätzlichen Kosten- und bürokratischen Belastung für europäische Unternehmen führt.

Während FIEC und EIC die Einführung eines harmonisierten EU-Rechtsrahmens für CSDD unterstützen, fordern sie den EU-Gesetzgeber auf, die unternehmerische Verantwortung auf den eigenen Betrieb und direkte Geschäftspartner zu beschränken. Darüber hinaus müssen die entsprechenden Verpflichtungen gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU- und Nicht-EU-Bauunternehmen schaffen und gleichzeitig unverhältnismäßige Verpflichtungen für KMU vermeiden.

Actions and key dates
23/02/2022 

Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag für EU-Richtlinie CSDD. 

08/07/2022

FIEC-EIC veröffentlichen ihr Positionspapier zur EU-Richtlinie CSDD. 

26/09/2022

FIEC-EIC veröffentlichen ihre gemeinsamen Änderungsanträge zur EU-Richtlinie CSDD. 

08/12/2022

Der Rechtsausschuss (JURI) hat die entsprechenden Änderungsanträge zum Berichtsentwurf über den Vorschlag für die EU-Richtlinie CSDD veröffentlicht. 

30/01/2023

Die FIEC-EIC hat ihre Kernaussagen zu 10 vorrangigen Themen für die bevorstehenden Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Trilog veröffentlicht. 

25/04/2023

Der JURI-Ausschuss hat seinen Standpunkt zur CSDD angenommen. 

01/06/2023

Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Rat über die Sorgfaltspflichtbestimmungen festgelegt. In diesem Monat begannen die Trilogverhandlungen.