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Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Im Dezember 2022 wurde der Vorschlag der EU-Kommission für eine „Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen“ angenommen, mit der die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen der Subventionen durch Drittländer im EU-Binnenmarkt bekämpft werden sollen. Dies war das erste EU-Instrument zur Kontrolle von Subventionen, die von Drittländern gewährt werden. Die Verordnung gilt seit dem 12. Juli 2023.
Gemäß der Verordnung ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Förderung durch öffentliche Stellen eines Nicht-EU-Landes, die Unternehmen zugutekommen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in der EU ausüben, zu prüfen und gegebenenfalls deren wettbewerbsverzerrende Auswirkungen zu beseitigen. Die Verordnung beinhaltet zwei auf Meldungen basierende Instrumente, darunter eines zur Untersuchung von Angeboten im öffentlichen Beschaffungswesen, die mit einem finanziellen Beitrag einer Nicht-EU-Regierung verbunden sind, und ein allgemeines Instrument zur Marktuntersuchung.
Zuvor wurde im Juni 2022 das „Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen“ verabschiedet. Dieses Instrument zielt darauf ab, den EU-Ländern einen gegenseitigen Zugang zu den Märkten von Drittländern zu sichern.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
In den letzten zehn Jahren wurden immer mehr öffentliche Infrastrukturaufträge in der EU an staatliche Unternehmen aus Drittländern vergeben, insbesondere aus China, deren sehr niedrige Angebote den Wettbewerb verzerren und europäische Unternehmen benachteiligen. Während die EU ihre Beschaffungsmärkte weitgehend geöffnet hat, ist die Gegenseitigkeit nach wie vor eingeschränkt, und die jüngsten geopolitischen Spannungen haben die Notwendigkeit verstärkt, industrielles Know-how und strategische Autonomie zu bewahren.
FIEC befasst sich zusammen mit EIC und EuDA (European Dredging Association) mit diesen Anliegen und hat kürzlich einen gemeinsamen Brief an EU-Kommissar Séjourné unterzeichnet, in dem gefordert wird, bestimmte Bautätigkeiten als strategisch wichtig anzuerkennen. Parallel dazu hat die EU-Kommission einen Aufruf zur Einreichung von Beweismitteln zur Ausarbeitung der Leitlinien für die Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR) gestartet, einen Prozess, den FIEC aufmerksam verfolgt, um sicherzustellen, dass der Bausektor angemessen geschützt wird.
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25.05.2021
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FIEC „Interaktive Karte“ zu Drittstaaten-Unternehmen auf dem EU-Beschaffungsmarkt. |
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30.06.2022
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Das Internationale Beschaffungsinstrument (IPI) der EU wurde verabschiedet. |
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23.12.2022
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Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR) wurde verabschiedet vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU. Sie ist am 12. Juli 2023 in Kraft getreten. |
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10.07.2023
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EU-Kommission verabschiedet Vorschriften zur Festlegung der Anwendung der FSR. |
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14.07.2023
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FIEC, EIC und EuDA fordern eine Marktuntersuchung im Bausektor (einschließlich Baggerarbeiten) durch die EU-Kommission gemäß der FSR (Artikel 36). |
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15.02.2024
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FIEC, EIC und EuDA stellen ein gemeinsames Schreiben fertig, in dem sie ihre Prioritäten für die nächste Legislaturperiode hervorheben, darunter ein Handelsschutzinstrument (Trade Defence Instrument, TDI) für Bauleistungen. |
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23.01.2025
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FIEC, EIC und EuDA fordern in einem gemeinsamen Schreiben an Kommissar Séjourné, dass bestimmte Bautätigkeiten als strategisch anerkannt werden. |
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19.03.2025
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FIEC veranstaltet gemeinsam mit EIC und dem kroatischen Mitgliedsverband HUPin Zagreb eine Konferenz zum Thema „Angebote aus Drittländern im öffentlichen Beschaffungswesen“. |
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02.04.2025
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FIEC leistet einen Beitrag zum Aufruf der Europäischen Kommission zur Einreichung von Beweismitteln zu den FSR-Leitlinien. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Der derzeitige Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen besteht aus drei EU-Richtlinien, die 2014 verabschiedet wurden (2014/23/EU über Konzessionen, 2014/24/EU über „klassische“ Aufträge und 2014/25/EU über Aufträge im Bereich „Versorgungsunternehmen“). Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge transparent und fair sind.
Der Europäische Rechnungshof stellte in einem Sonderbericht 28/2023 jedoch fest, dass der Wettbewerb im öffentlichen Auftragswesen der EU zwischen 2011 und 2021 zurückgegangen ist und dass die Reformziele von 2014 (Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren) nicht vollständig erreicht wurden. Er empfiehlt klarere Prioritäten, eine bessere Datenerhebung und -überwachung sowie einen Aktionsplan zur Beseitigung von Wettbewerbshemmnissen.
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2024 eine öffentliche Konsultation und einen Aufruf zur Einreichung von Beweismitteln gestartet, um die Vergaberichtlinien von 2014 im Hinblick auf eine mögliche Überarbeitung im Jahr 2026 zu bewerten. Im September 2025 verabschiedete das Europäische Parlament seinen Initiativbericht über das öffentliche Auftragswesen (2024/2103(INI)), in dem Prioritäten für die bevorstehende Reform festgelegt wurden – darunter eine Verlagerung vom „niedrigsten Preis“ hin zu einer wertorientierten Vergabe, Vereinfachungen, und ein verbesserter Zugang für KMU.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Öffentliches Auftragswesen ist ein wesentliches Segment für Aktivitäten im Bausektor in Europa. Ein erheblicher Teil der Bauleistungen, insbesondere im Bereich Infrastruktur, Wohnungsbau und öffentliche Projekte, wird aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, einen fairen und wettbewerbsorientierten Zugang zu öffentlichen Aufträgen sicherzustellen.
Der derzeitige EU-Rechtsrahmen bringt mehrere Herausforderungen mit sich: übermäßige Komplexität, zunehmende Verwendung von Direktvergaben oder internen Beschaffungen, ungleicher Zugang in den Mitgliedstaaten und Preisdruck auf Kosten der Qualität. Diese Probleme wirken sich direkt auf die Möglichkeiten für die Unternehmen aus, sich effektiv an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.
FIEC hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Rechtsrahmen die Besonderheiten des Sektors angemessen berücksichtigt. Hinter dem Ziel der Verhältnismäßigkeit sollen ein fairer Wettbewerb gefördert, Innovationen unterstützt und eine wirksame Integration von Umwelt- und Sozialzielen ermöglicht werden.
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04.12.2023
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Der Europäische Rechnungshof veröffentlicht den Sonderbericht 28/2023 |
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05.12.2024
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FIEC-Positionspapier veröffentlicht zum aktuellen EU-Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen |
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07.03.2025
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FIEC reicht einen offiziellen Beitrag zur Bewertung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Europäische Kommission ein. |
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18.03.2025
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Der Parlaments-Ausschuss IMCO veröffentlicht einen Berichtsentwurf zum öffentlichen Auftragswesen (Berichterstatter: Piotr Müller). |
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08.04.2025
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FIEC-Kommentare und Änderungsvorschläge zum Entwurf veröffentlicht. |
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09.09.2025
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Initiativbericht des EU-Parlaments zum öffentlichen Auftragswesen verabschiedet, mit Prioritäten für die künftige Überarbeitung der EU-Richtlinien. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Die Europäische Union steht im Bereich Infrastruktur vor drei großen strategischen Herausforderungen. Zum einen muss zur reibungslosen und kohärenten Anbindung aller Regionen das Verkehrsnetz vervollständigt, modernisiert und instand gehalten werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V). Zusätzlich muss die Infrastruktur vor dem Hintergrund verschärfter geopolitischer Spannungen für die doppelte zivile und militärische Nutzung angepasst werden, um die militärische Mobilität zu stärken. Schließlich erfordert der ökologische Wandel eine nachhaltige Infrastruktur. Zur Umsetzung des EU Green Deals sollen Investitionen in kohlenstoffarme Verkehrsträger umgelenkt und die Energieeffizienz verbessert werden.
Die Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) ist ein zentrales Instrument auf EU-Ebene, um Einfluss auf die Infrastrukturpolitik der Mitgliedstaaten zu nehmen. In Anerkennung der Notwendigkeit, das Verkehrssystem der EU zu modernisieren, hat die Europäische Kommission im Dezember 2021 neue Verkehrsvorhaben verabschiedet, darunter die Überarbeitung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz. Die Überarbeitung des TEN-V soll Lücken schließen und das bestehende Verkehrsnetz modernisieren. Die überarbeiteten Vorschriften wurden im April 2024 verabschiedet und führen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Instandhaltung ein.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Als wichtige Verbindungspunkte im europäischen Verkehrsnetz ziehen Brücken bei Funktionsstörungen besondere Aufmerksamkeit auf sich. Aus diesem Grund hat FIEC die neue Arbeitsgruppe „ECO WG Structural Maintenance“ eingerichtet, die sich hauptsächlich mit der mangelnden Instandhaltung von Brücken befasst und Initiativen zur Lösung damit verbundener Herausforderungen fördert. Die Arbeitsgruppe wird ihren Aufgabenbereich auf Infrastruktur-Instandhaltung im Allgemeinen ausweiten. Dank der intensiven FIEC-Interessenvertretung stärken die überarbeiteten TEN-V-Vorschriften den Ansatz in Bezug auf die Qualität der Infrastruktur und deren Instandhaltung, einschließlich der strukturellen Stabilität kritischer Anlagen wie Brücken und Tunnel.
Zu den Herausforderungen im Bereich Instandhaltung und Nachhaltigkeit für diese Arbeitsgruppe ist nun das Element Verteidigung hinzugekommen. Das kürzlich veröffentlichte Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Readiness 2030 hat die militärische Mobilität als kritische Lücke identifiziert, die dringende Investitionen erfordert.
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14.12.2021
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Die Europäische Kommission veröffentlicht ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) (FIEC Positionspapier). |
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20.04.2022
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Die FIEC setzt eine neue Arbeitsgruppe zum Thema "Strukturelle Instandhaltung" ein. |
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18.10.2023
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Auftakttreffen der Arbeitsgruppe der Generaldirektion Mobilität und Verkehr (DG MOVE) der Europäischen Kommission zum Thema Dekarbonisierung der Verkehrsinfrastruktur. FIEC wird durch den Präsidenten Philip Crampton vertreten. |
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05.03.2024
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FIEC nimmt an der Intergruppen-Veranstaltung „Infrastrukturinstandhaltung und die Herausforderung der Dekarbonisierung” im Europäischen Parlament teil. |
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24.04.2024
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Die überarbeiteten TEN-V-Leitlinien werden verabschiedet. |
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11.04.2025
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Die Eurobridge Konferenz findet zum vierten Mal statt. |
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28.04.2025
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FIEC veröffentlicht die „Prioritäten und Empfehlungen zur Unterstützung der TEN-V-Vision”. |
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16.07.2025
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Die Europäische Kommission veröffentlicht ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034; die CEF-Mittel für den Verkehr werden auf 51,5 Mrd. EUR festgesetzt (einschließlich 17 Mrd. EUR für militärische Mobilität). |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 der Europäischen Union legt die Ausgabenobergrenzen und Prioritäten für einen Zeitraum von sieben Jahren fest. Die Europäische Kommission hat einen Umfang von etwa 2 Billionen EUR (≈ 1,26 % des EU-BNE) vorgeschlagen mit einer gestrafften Architektur. Demnach soll es weniger Einzel-Programme und eine stärkere Angleichung der Prioritäten der EU und der Mitgliedstaaten durch Partnerschaftspläne geben. Wichtigste Merkmale für den Aufbau: eine verstärkte Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) in Höhe von 81,4 Mrd. EUR (einschließlich 51,5 Mrd. EUR für den Verkehr, davon ~17 Mrd. EUR für die militärische Mobilität) und ein neuer Europäischer Wettbewerbsfonds (ECF) (~409 Mrd. EUR) zur Förderung von Innovation, industrieller Dekarbonisierung und Qualifikationen. Der Vorschlag sieht auch neue Eigenmittel vor (ETS/CBAM-Anteil, Elektroschrott, Tabaksteuer, die europäische Unternehmensabgabe „CORE“, Anpassungen bestehender Mittel), um die Einnahmen zu stabilisieren und den Druck auf die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten zu verringern.
Strukturelle Veränderungen (4 Hauptrubriken; Konsolidierung von Programmen) zielen darauf ab, die Flexibilität zu erhöhen und gleichzeitig die Unterstützung für Kohäsion, Landwirtschaft und Außenpolitik aufrechtzuerhalten; dies wirft jedoch Fragen hinsichtlich der Governance-Struktur und Transparenz auf, die in parlamentarischen Analysen hervorgehoben wurden.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Der nächste MFR wird voraussichtlich einen starken Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Entwicklung sowie Innovation legen. Direkte Auswirkungen auf Bauunternehmen, Lieferketten und KMU sind von zusätzlichen Investitionen in Infrastruktur (Verkehr, Wasser, Wohnungsbau) und der Qualifikation von Beschäftigten zu erwarten. Diese Verlagerung ist für den Bausektor von großer Bedeutung: Die EU-Förderung für Forschung, Innovation und industrielle Wettbewerbsfähigkeit wird das Tempo der Dekarbonisierung der Industrie, den Einsatz sauberer Technologien und Materialien, die Digitalisierung von Bauprozessen, und die Weiterqualifizierung Beschäftigter bestimmen.
FIEC begrüßt die erneute Fokussierung auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Verkehrsanbindung, insbesondere die Verdopplung der Fazilität „Connecting Europe“ und die Schaffung eines Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds. Der Verband warnt jedoch vor den Risiken einer Renationalisierung, einer Kürzung der Kohäsionsmittel und einer Unterinvestition in Wasser-, Wohnungs- und Umweltinfrastruktur. FIEC fordert stärkere Schutzmaßnahmen, um die Ambitionen der EU in diesen Bereichen aufrechtzuerhalten, eine verstärkte Unterstützung für die Dekarbonisierung der Industrie, die energetische Sanierung und Innovationen im Bauwesen sowie eine klare Anerkennung der Wasser-resilienz als strategische Investitionspriorität.
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16.07.2025
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Vorschlag der Europäischen Kommission für eine MFR-Verordnung zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2028 - 2034. |
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29.10.2025
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FIEC erarbeitet derzeit einen Positionspapier-Entwurf zur Rolle der Infrastruktur im MFR 2028–2034. |






