Sozialkommission (SOC)

who's who

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Mit der Verordnung (EU) 2019/1149 vom 20. Juni 2019 wird die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) eingerichtet: 

Die Hauptziele der ELA sind folgende: Verbesserung des Zugangs von Einzelpersonen und Arbeitgebern zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten in den Bereichen Arbeitsmobilität und Koordinierung der sozialen Sicherheit; Stärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts, einschließlich der Erleichterung gemeinsamer Inspektionen; Bereitstellung von Vermittlungsdiensten und Erleichterung von Lösungen bei Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden.

Die ELA wird von einem Verwaltungsrat geleitet und die FIEC ist Mitglied der Interessengruppe, die eine beratende Funktion hat. Darüber hinaus wurden mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet: zur (besseren) Information von Unternehmen und Arbeitnehmern durch die Behörden, zu gemeinsamen Inspektionen und zur Mediation.

Außerdem wurden im Jahr 2021 wichtige eigenständige Gremien, die sich mit mobilitätsbezogenen Themen befassten (z.B. der Expertenausschuss für Entsendung der Europäischen Kommission und die EU-Plattform gegen Schwarzarbeit), in denen die FIEC saß, in die ELA integriert.

 

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die Mobilität innerhalb des Binnenmarktes ist für Bauunternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie ist leider auch eine Quelle für betrügerische Praktiken innerhalb der EU, unter anderem wegen der Schwierigkeiten bei den Kontrollen und der mangelnden Koordination zwischen den Behörden. Dies beeinträchtigt die echten Unternehmen und die Möglichkeit für sie, unter gleichen Bedingungen zu handeln.

Echte Unternehmen leiden auch unter dem Mangel an oder dem schwierigen Zugang zu Informationen in diesem Bereich.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die FIEC ihre Präsenz in dieser neuen Behörde (d.h. in der Gruppe der Interessenvertreter) sichergestellt hat.

Darüber hinaus widmet die ELA im Jahr 2023 eine Reihe von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bausektor, darunter eine Entsendungskampagne, die im Herbst laufen wird.

Die FIEC ist aktiv an all diesen Aktivitäten beteiligt.

Actions and key dates
16/10/2019

Offizieller Start der ELA 

Frühjahr 2021 

Expertenausschuss für Entsendung und EU-Plattform gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit werden in die ELA aufgenommen 

13/12/2021

FIEC und EFBH senden gemeinsamen Beschwerdebrief über die Verwässerung der ehemaligen EG-Expertengruppe für Entsendung in die ELA 

05/07/2022

ELA-Workshop zum Bausektor, mit FIEC und EFBH 

2023

ELA startet ein Jahr mit Aktivitäten, die speziell dem Bausektor gewidmet sind, einschließlich einer Kampagne zur Entsendung im Bausektor (Q4 2023) 

14-15/02/2023

FIEC nimmt an der 7. Sitzung der Gruppe der Interessenvertreter teil 

26/04/2023

FIEC und EFBH führten den Vorsitz in der Untergruppe der ELA-Plattform zum Thema "Evaluierung von Sozialausweisen als Instrument zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, auch in Untervergabeketten". 

25/09/2023

FIEC nimmt an der Veranstaltung zur Vorstellung des ELA-Berichts über das Bauwesen teil. 

17/10/2023

FIEC nimmt an der Veranstaltung zur Vorstellung des ELA-Berichts über das Bauwesen teil. 

18/10/2023

FIEC nimmt am 8. Treffen der Gruppe der Interessenvertreter teil 

2024

Europäische Kommission evaluiert die ELA 

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Gute Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, einschließlich des Schutzes der Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Karzinogenen, hat für die Europäische Kommission höchste Priorität. 

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass ein besserer Schutz der Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind, im Rahmen des grünen Übergangs (Renovierungswelle), der im Mittelpunkt der Agenda Kommission steht, und der Erholung von den Auswirkungen von COVID-19 wichtig sein wird. Grenzwerte für die Asbestexposition am Arbeitsplatz (OEL) spielen bei der Renovierung von Gebäuden eine wichtige Rolle. 

Der derzeitige verBindliche OEL für Asbest beträgt 0,1 Fasern/cm³ als achtstündiger zeitlich gewichteter Durchschnitt (TWA). Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass der bestehende OEL geändert werden sollte, um den neuesten Erkenntnissen, der wissenschaftlichen Entwicklung und dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen.

Aus diesem Grund schlug die Europäische Kommission in einem am 28. September 2022 veröffentlichten Vorschlag vor, den bestehenden OEL um das Zehnfache auf 0,01 Fasern/cm3 zu senken. In einer Mitteilung schlägt die Europäische Kommission eine Reihe von ergänzenden Maßnahmen vor (z. B. obligatorisches Screening von Gebäuden, bessere Abfallbehandlung, Leitlinien, finanzielle Unterstützung und eine Sensibilisierungskampagne).

Parallel dazu hatte das Europäische Parlament mit einem legislativen Initiativbericht des Abgeordneten Nikolaj Villumsen (Linke-DK) zu diesem Thema beigetragen. Unter den verschiedenen Empfehlungen sprach sich das Europäische Parlament insbesondere für eine drastische Senkung des OEL für Asbest auf 0,001 Fasern/cm3 aus.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Asbest ist ein wichtiger berufsbedingter krebserregender Stoff, der seit Jahrzehnten weltweit im Bauwesen verwendet wird. Obwohl dieser Stoff in der EU nicht mehr verwendet wird, besteht ein erhebliches Altlastenproblem, da er in vielen älteren Gebäuden vorhanden ist, die in den kommenden Jahren renoviert, umgebaut oder abgerissen werden dürften.

Diese Arbeiten stellen ein potenzielles Risiko dar, dass die Arbeitnehmer Asbest ausgesetzt werden, und es ist wichtig, dass sie von entsprechend geschulten Arbeitnehmern und unter ordnungsgemäßer Aufsicht ihres Arbeitgebers kontrolliert durchgeführt werden.

Dies ist derzeit ein wichtiges Thema, nicht nur im Rahmen der Unionsmaßnahmen zur Prävention und zum Schutz der Arbeitnehmer, sondern auch aufgrund der EU-weiten Notwendigkeit, die Wärmedämmung der gebauten Umwelt zu verbessern und Energieeinsparungen zu ermöglichen, im Einklang mit dem Green Deal der EU und der Initiative Renovation Wave.

Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben jedoch bereits strenge Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen, und die FIEC befürchtet, dass eine weitere Senkung der OEL auf EU-Ebene für die Bauunternehmen unpraktikabel wird.

Actions and key dates
11/02/2021

FIEC-Beitrag zur Anhörung der Sozialpartner durch die Europäische Kommission (1st Phase) zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz 

20/09/2021

FIEC-Beitrag zur Anhörung der Sozialpartner durch die Europäische Kommission (2nd Phase) 

27/09/2021

Verabschiedung des Villumsen-Berichts im EMPL-Ausschuss 

22/10/2021

Gemeinsame Presseerklärung: "FIEC und EBC fordern realistische Grenzwerte für die Asbestexposition am Arbeitsplatz und strenge Begleitmaßnahmen

28/03/2022

FIEC-Beitrag zum Aufruf der Europäischen Kommission zur Einreichung von Beweismitteln zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbestexposition 

28/09/2022

Revisionsvorschlag der Europäischen Kommission 

08/12/2022

Annahme des allgemeinen Ansatzes des Rates 

08/12/2022

FIEC-Positionspapier zur Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz 

03/02/2023

Gemeinsame Erklärung von FIEC und EBC 

20/04/2023

FIEC-Pressemitteilung zu "Unrealistische Vorschläge des Europäischen Parlaments

26/04/2023

Verabschiedung des Trillet-Lenoir-Berichts in EMPL 

10/05/2023

Billigung des Mandats für die Verhandlungen des Europäischen Parlaments im Plenum. 

05/06/2023

Gemeinsame Presseerklärung: "FIEC und EBC fordern einen pragmatischen Ansatz mit einem realistischen und umsetzbaren Rahmen". 

27/06/2023

Vorläufige Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament 

19/07/2023

Billigung der Vereinbarung durch den AStV

03/10/2023

Genehmigung des Abkommens durch das Europäische Parlament 

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Am 1. Juli 2020 legte die Europäische Kommission eine aktualisierte EU-Qualifikationsagenda vor, die auf der Agenda von 2016 aufbaut, die inzwischen umgesetzt wurde.

In dieser Agenda werden neue ehrgeizige quantitative Ziele für die Höherqualifizierung (Verbesserung der vorhandenen Qualifikationen) und die Umschulung (Ausbildung in neuen Qualifikationen) von Menschen in den nächsten fünf Jahren festgelegt.

Die vorgestellte Agenda konzentriert sich insbesondere auf 3 Grundsätze:

Die erste der 12 Maßnahmen ist die Einrichtung eines sektoralen Pakts für Kompetenzen, auch im Bausektor. Er soll die Akteure, einschließlich der Sozialpartner, zusammenbringen, die das Ziel teilen, die Arbeitskräfte zu qualifizieren und umzuschulen, um den grünen und digitalen Wandel zu ermöglichen. Diese Akteure werden aufgefordert, eine Charta zu unterzeichnen, in der die wichtigsten Grundsätze festgelegt sind, die für die Verwirklichung dieses Ziels innerhalb ihrer Organisationen, aber auch in ihrer gesamten Wertschöpfungskette von wesentlicher Bedeutung sind.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die Probleme des Fachkräftemangels, der Qualifikationslücken und des Missverhältnisses zwischen den Qualifikationen im Bausektor sind für die FIEC von entscheidender Bedeutung.

Dies gilt umso mehr, als die Verfügbarkeit von Fachkräften im Bausektor der Schlüssel zum Erfolg der Renovierungswelle des Europäischen Green Deals und des digitalen Wandels in der Bauwirtschaft insgesamt sein wird.

Die FIEC ist bereits auf vielfältige Weise an diesen Themen beteiligt, insbesondere im sozialen Dialog mit der EFBWW.

Darüber hinaus war die FIEC Partner im Projekt "Construction Blueprint for a Sectorial Skills Strategy" (Erasmus+ Projekt), das bis März 2023 lief und den neuen Qualifikationsbedarf in den Bereichen Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung definierte.

Gemeinsam mit der EFBWW und in Zusammenarbeit mit der EBC hat die FIEC einen Pakt für Kompetenzen im Bausektor ausgearbeitet, der auf unseren gemeinsamen Erfahrungen in diesem Bereich beruht. Wir haben uns auch einige quantitative und qualitative Ziele gesetzt, zu denen wir uns in diesem Rahmen verpflichten können.

Im Februar 2022 wurde anlässlich der Industrietage 2022 der Pact for Skills im Bausektor offiziell ins Leben gerufen. FIEC, EFBWW und EBC verfolgen nun die Umsetzung dieser Initiative (d. h. sie sammeln die Verpflichtungen der Akteure, die sich anschließen möchten), um der Europäischen Kommission über die Ergebnisse zu berichten.

Actions and key dates
01/07/2020

Europäische Kommission präsentiert die aktualisierte EU-Kompetenzagenda 

10/11/2020

Offizieller Start des Pakts für Kompetenzen (mit mehreren beteiligten Sektoren) 

27/11/2020

FIEC (VP Joel Schoens und VP Piero Petrucco) nimmt an einem Treffen mit den EU-Kommissaren Thierry Breton (Binnenmarkt und Industrie) und Nicolas Schmit (Beschäftigung und Soziales) über einen Pakt für Qualifikationen im Baugewerbe teil 

Februar 2022 

Offizieller Start des von FIEC, EFBH und EBC vorbereiteten Pakts für Kompetenzen im Bauwesen anlässlich der EU-Industrietage 2022 

16/10/2023

Treffen der Unterzeichner des Pakts für Fachkräfte im Bauwesen 

Laufend 

Sammlung von Verpflichtungen von interessierten Akteuren im Bausektor 

Laufend

Die Europäische Kommission entwickelt eine Reihe von Aktivitäten, um die sektoralen "Large Scale Pacts" zu fördern. 

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele: 

Im Dezember 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der bestehenden Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (883/2004 und 987/2009) vor.

Die Erreichung eines modernisierten Systems zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, das der sozialen und wirtschaftlichen Realität in den Mitgliedstaaten entspricht, ist eine der zentralen Triebfedern für diese Initiative. Diese Initiative ergänzt die Überarbeitung der Entsenderichtlinie, die zur Annahme der neuen Entsenderichtlinie (Richtlinie 2018/957 vom 28. Juni 2018) führte.

Da die Überarbeitung der Verordnung über die soziale Sicherheit kaum vorankommt, haben sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament alternative Initiativen gestartet.

Die Europäische Kommission führt ein Pilotprojekt für einen Sozialversicherungspass (ESSPASS) durch, das von Italien geleitet wird und an dem etwa 10 Mitgliedstaaten beteiligt sind. Das Europäische Parlament hat eine Entschließung zur Einführung eines europäischen Sozialversicherungspasses angenommen. 

In ihrer Mitteilung über die Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung dieser verschiedenen Initiativen zu beschleunigen.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die Mobilität innerhalb des Binnenmarktes ist für Bauunternehmen von entscheidender Bedeutung.

Der Vorschlag der Kommission konzentriert sich auf verschiedene Bereiche der Koordinierung, in denen Verbesserungen erforderlich sind (Zugang der nicht erwerbstätigen Bürger zu Sozialleistungen, Pflegeleistungen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Familienleistungen), aber die FIEC befasste sich hauptsächlich mit den Bestimmungen, die mit der Frage der Entsendung zusammenhängen, wie z. B. der Notwendigkeit: Verstärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den nationalen Verwaltungen; Erhöhung der Zuverlässigkeit der A1-Formulare; Verstärkung der Bestimmungen über die Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten; Angleichung einiger der vorgeschlagenen Änderungen an die Bestimmungen über die "Entsendung", da Unternehmen, Arbeitnehmer, Arbeitsaufsichtsbehörden und Behörden einen klaren und kohärenten Rechtsrahmen benötigen, um diesen einhalten und durchsetzen zu können.

Actions and key dates
13/12/2016

Ursprünglicher Vorschlag der Europäischen Kommission 

09/01/2018

FIEC-Positionspapier 

Herbst 2019 bis Herbst 2020 

Trilogverhandlungen => Blockierungsfragen (z.B. Ausnahmeregelung zur Vorabnotifizierung) 

01/03/2021

FIEC-Pressemitteilung "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: FIEC lehnt Ausnahmen von der Meldepflicht für die Bauwirtschaft ab

24/06/2021

Gemeinsame Erklärung von FIEC und EFBH "EU-Sozialpartner des Bausektors fordern digitale Durchsetzung" als Reaktion auf den Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments zur Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer mit einer persönlichen Arbeitskarte 

13/10/2021

 

Gemeinsame Konferenz von FIEC und EFBH über die oben genannte Entschließung des Europäischen Parlaments und die digitale Durchsetzung der EU-Vorschriften 

25/11/2021

Europäisches Parlament nimmt Entschließung zur Einführung eines europäischen Sozialversicherungsausweises zur Verbesserung der digitalen Durchsetzung von Sozialversicherungsansprüchen und der fairen Mobilität an (2021/2620(RSP)) 

Dezember 2021 

politische Einigung im Trilog erzielt... aber später vom RAT abgelehnt 

27/03/2023

Gemeinsames Schreiben von FIEC und EFBH als Reaktion auf den neuen Versuch der schwedischen Ratspräsidentschaft, im Trilog eine politische Einigung zu erzielen, die die Vorankündigung der Entsendung in den Bau gefährdet 

06/09/2023

Veröffentlichung der "Mitteilung der Europäischen Kommission über die Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit: Erleichterung der Freizügigkeit im Binnenmarkt".