Sozialkommission (SOC)

WHO'S IS WHO

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Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Mit der Verordnung (EU) 2019/1149 vom 20. Juni 2019 wird die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) eingerichtet:

Die Hauptziele der ELA sind folgende: Verbesserung des Zugangs von Einzelpersonen und Arbeitgebern zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten in den Bereichen Arbeitsmobilität und Koordinierung der sozialen Sicherheit; Stärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts, einschließlich der Erleichterung gemeinsamer Inspektionen; Bereitstellung von Vermittlungsdiensten und Erleichterung von Lösungen bei Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden.

Die ELA wird von einem Verwaltungsrat geleitet und die FIEC ist Mitglied der Interessengruppe, die eine beratende Funktion hat. Darüber hinaus wurden mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet: zur Verbesserung der Information von Unternehmen und Arbeitnehmern durch die Behörden, zu gemeinsamen Inspektionen und zur Mediation.

Außerdem wurden im Jahr 2021 wichtige eigenständige Gremien, die sich mit mobilitätsbezogenen Themen befassten (z.B. der Expertenausschuss für Entsendung der Europäischen Kommission und die EU-Plattform gegen Schwarzarbeit), in denen die FIEC saß, in die ELA integriert.

 

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die Mobilität innerhalb des Binnenmarktes ist für Bauunternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie ist auch eine Quelle für betrügerische Praktiken, unter anderem wegen der Schwierigkeiten bei den Kontrollen und der mangelnden Koordination zwischen den Behörden. Dies beeinträchtigt die echten Unternehmen und die Möglichkeit für sie, unter gleichen Bedingungen zu handeln.

Echte Unternehmen leiden auch unter dem Mangel an oder dem schwierigen Zugang zu Informationen in diesem Bereich.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die FIEC ihre Präsenz in dieser neuen Behörde (d.h. in der Gruppe der Interessenvertreter) sichergestellt hat.

Darüber hinaus widmet die ELA in den Jahren 2023 und 2024 eine Reihe von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bausektor, darunter eine Entsendungskampagne, die von Oktober 2023 bis Frühjahr 2024 lief.
Die FIEC ist aktiv an all diesen Aktivitäten beteiligt.

Maßnahmen und wichtige Termine
16/10/2019

Offizieller Start der ELA.

Frühjahr 2021

Expertenausschuss für Entsendung und EU-Plattform gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit wird in die ELA aufgenommen.

05/07/2022

ELA-Workshop zum Bausektor, mit FIEC und EFBWW (Europäischer Verband der Bau- und Holzarbeiter).

2023

ELA startet ein Jahr mit Aktivitäten, die speziell dem Bausektor gewidmet sind, einschließlich einer Kampagne zur Entsendung in der Bauwirtschaft (4. Quartal 2023 + 2024).

26/04/2023

FIEC und EFBWW führten den Vorsitz in der Untergruppe der ELA-Plattform zum Thema "Evaluierung von Sozialausweisen als Instrument zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, auch in Untervergabeketten".

25/09/2023

FIEC nimmt an der Veranstaltung zur Vorstellung des ELA-Berichts über das Bauwesen teil.

17/10/2023

Start der ELA-Kampagne für den Bausektor (#EU4FairConstruction).

18/01/2024

Das Europäische Parlament verabschiedet eine Entschließung zur Revision des ELA-Mandats.

25/01/2024

FIEC nimmt an der von der belgischen Präsidentschaft organisierten hochrangigen Konferenz über "Faire Mobilität in der EU und die Rolle der ELA" teil.

26/03/2024

ELA organisiert zusammen mit FIEC und EFBWW einen Workshop zum Thema Bauwesen.

27/06/2024

ELA 5. Jahrestag - Jahreskonferenz in Brüssel.

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Die Bauwirtschaft meldet in den meisten EU-Mitgliedstaaten einen Arbeitskräftemangel. Der Arbeitskräftemangel im Baugewerbe ist heute fast dreimal so groß wie vor 10 Jahren. Zu diesem Arbeitskräftemangel kommen noch ein Qualifikationsdefizit und Qualifikationslücken hinzu.

Am 20. März 2024 legte die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Thema "Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite in der EU: ein Aktionsplan" vor. Der Aktionsplan konzentriert sich auf fünf zentrale Politikbereiche für Maßnahmen auf EU-, nationaler, regionaler und Sozialpartner-Ebene: Unterstützung der Aktivierung von unterrepräsentierten Personen auf dem Arbeitsmarkt; Unterstützung von Qualifikationen, Aus- und Weiterbildung; Verbesserung der Arbeitsbedingungen; Verbesserung der fairen Mobilität von Arbeitnehmern und Lernenden innerhalb der EU; Anwerbung von Talenten von außerhalb der EU.

Parallel zu diesem Aktionsplan veröffentlichte die Europäische Kommission im Oktober 2024 einen Legislativvorschlag für den EU-Talentpool, um Arbeitskräfte aus Drittstaaten anzuziehen. Der Vorschlag zielt auf prioritäre Arbeitsplätze ab, von denen viele im Bausektor angesiedelt sind.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die Probleme des Arbeitskräftemangels und der Qualifikationsdefizite in der Bauwirtschaft sind für die FIEC von entscheidender Bedeutung. Sie verursachen Schwierigkeiten für Unternehmen, die Arbeitskräfte einstellen wollen, und es steht die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Branche auf dem Spiel.

Mit dem Pakt für Qualifikation geht die FIEC auf die Notwendigkeit der Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmern ein.
Die Frage des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels wird auch im Rahmen des sozialen Dialogs mit der EFBWW (der Europäische Verband der Bau- und Holzarbeiter) diskutiert und in EU-Projekten behandelt.

Viele der auf EU-Ebene diskutierten Lösungen sind für Bauunternehmen von größtem Interesse: Anerkennung von Qualifikationen, Verbesserung und Aktualisierung der beruflichen Bildung, Arbeitsbedingungen, Lehrlingsausbildung, Erleichterung der Mobilität innerhalb der EU, Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt.

Maßnahmen und wichtige Termine
May 2023

Start des Europäischen Jahres der Kompetenzen.

10/10/2023
FIEC-Positionspapier zum Arbeitskräftemangel in der Bauwirtschaft.
21/02/2024
FIEC nimmt an einer von der Europäischen Kommission organisierten Anhörung
zum Thema Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangel teil.
20/03/2024

Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission
"Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite in der EU: ein Aktionsplan".

May 2024
Veröffentlichung des "EURES-Berichts 2023 über Arbeitskräftemangel und -
überschuss" mit Schwerpunkt auf der Bauwirtschaft
02/10/2024
FFIEC-Positionspapier zum EU-Talentpool.

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Die Entsenderichtlinie legt die Regeln fest, die gelten, wenn ein Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum Dienstleistungen in einem anderen Land erbringt als dem, in dem es normalerweise tätig ist. Da es sich um eine zeitlich begrenzte Erbringung von Dienstleistungen handelt, gelten zum Teil die Vorschriften des "Gastlandes" (Mindestlohn, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz und Sicherheit ...), zum Teil (z. B. "soziale Sicherheit") die Vorschriften des "Heimatlandes".

Die bisher letzte Überarbeitung, die Richtlinie (EU) 2018/957 vom 28. Juni 2018, änderte die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahr 1996 über die "Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen" mit dem Ziel, das Problem unlauterer Praktiken anzugehen und den Grundsatz zu fördern, dass die gleiche Arbeit am gleichen Ort auf die gleiche Weise vergütet werden sollte. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln ab dem 30. Juli 2020 anwenden.

Derzeit verfolgt die Europäische Kommission die Umsetzung sowohl dieser neuen Entsenderichtlinie als auch der "Durchsetzungsrichtlinie" (2014/67/EU) durch die Mitgliedstaaten.

Diese 2014 verabschiedete Richtlinie zielt darauf ab, die praktische Anwendung der Entsenderichtlinie zu verbessern, indem sie beispielsweise die Inspektionen und Überwachung oder den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten regelt. Bislang hat die Europäische Kommission in den meisten Mitgliedstaaten Verstöße festgestellt, weil ihre nationalen Rechtsvorschriften nicht mit dieser Richtlinie übereinstimmen, insbesondere in Bezug auf Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen (Artikel 9), die Haftung für Unteraufträge (Artikel 12) und Sanktionen (Artikel 20).

Parallel dazu arbeitet die Europäische Kommission an einem einheitlichen elektronischen Meldeformular, das die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis verwenden könnten, um die Meldeverfahren zu harmonisieren.

Sie hat auch eine umfassende Studie über Grenzgänger in Untervergabeketten veröffentlicht, um die allgemeine Funktionsweise der Entsendevorschriften zu bewerten.

 

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Etwa die Hälfte der Entsendungen im Binnenmarkt entfallen auf die Bauwirtschaft, so dass diese neuen Vorschriften erhebliche Auswirkungen auf die Bauunternehmen haben können.

Die FIEC verfolgt die Umsetzungsphase und die damit zusammenhängenden Aktivitäten und behält die neu eingeführten Bestimmungen genau im Auge, wie z.B.: die Bezugnahme auf "Entgelt" anstelle von "Mindestlohn"; eine zeitliche Begrenzung (max. 12 Monate, plus 6 mögliche zusätzliche Monate), über die hinaus die Beschäftigungsbedingungen des Mitgliedstaates, in dem die Arbeit verrichtet wird, für die Arbeitnehmer zwingend gelten; eine Klärung der Regeln für die Erstattung der durch die Entsendung entstandenen Kosten durch den Arbeitgeber, wie z.B. für Reise, Unterkunft und Verpflegung.

Die FIEC setzt sich auch dafür ein, dass sektorale Initiativen, die darauf abzielen, die Durchsetzung der bestehenden Gesetzgebung zu erleichtern, wie z.B. nationale Sozialausweise, nicht durch die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gefährdet werden dürfen.

Maßnahmen und wichtige Termine
28/6/2018

Verabschiedung der "neuen" Entsenderichtlinie 2018/957/EG.

30/7/2020

Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.

29/04/2024

FIEC nimmt an einer von der Europäischen Kommission organisierten Anhörung zum einheitlichen
elektronischen Meldeformular teil.

April 2024

Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Bericht über die Anwendung und Umsetzung der
Richtlinie 2018/957/EU über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
sowie eine "Studie zur Unterstützung der Überwachung der Entsenderichtlinie 2018/957/EU und der
Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU - Die Situation von vorübergehend grenzüberschreitend tätigen mobilen
Arbeitnehmern und Arbeitnehmern in Untervergabeketten".

Laufend

Die Europäische Kommission bereitet eine Initiative für ein einheitliches elektronisches Meldeformular
vor.

Laufend

Die Europäische Kommission führt Vertragsverletzungsverfahren gegen die meisten EU-Mitgliedstaaten
durch (im Zusammenhang mit der "Durchsetzungsrichtlinie").

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Am 1. Juli 2020 legte die Europäische Kommission eine aktualisierte EU-Qualifikationsagenda vor, die auf der Agenda von 2016 aufbaut, die inzwischen umgesetzt wurde.

In dieser Agenda werden neue ehrgeizige quantitative Ziele für die Höherqualifizierung (Verbesserung der vorhandenen Qualifikationen) und die Umschulung (Ausbildung in neuen Qualifikationen) von Menschen in den nächsten fünf Jahren festgelegt.
Die erste der 12 Maßnahmen ist die Einrichtung eines sektoralen "Pakts für Kompetenzen", auch in der Bauwirtschaft. Er soll die Akteure, einschließlich der Sozialpartner, zusammenbringen, die das Ziel teilen, die Arbeitskräfte zu qualifizieren und umzuschulen, um den grünen und digitalen Wandel zu ermöglichen.

Diese Akteure werden aufgefordert, eine Charta zu unterzeichnen, in der die wichtigsten Grundsätze festgelegt sind, die für die Verwirklichung dieses Ziels innerhalb ihrer Organisationen, aber auch in ihrer gesamten Wertschöpfungskette von wesentlicher Bedeutung sind.

 

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die Probleme des Fachkräftemangels, der Qualifikationslücken und des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage im Bausektor beeinträchtigen die Bauunternehmen erheblich.
Dies gilt umso mehr, als die Verfügbarkeit von Fachkräften in der Bauwirtschaft der Schlüssel zum Erfolg der Renovierungswelle des Europäischen Green Deals und des digitalen Wandels in der Bauindustrie insgesamt sein wird.
Die FIEC ist bereits auf vielfältige Weise an diesen Themen beteiligt, insbesondere durch unseren sozialen Dialog mit der EFBH (Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter).

Darüber hinaus war die FIEC Partner im "Construction Blueprint for a Sectorial Skills Strategy" (Erasmus+ EU-finanziertes Projekt), das bis März 2023 lief und den neuen Qualifikationsbedarf in den Bereichen Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung definierte.

Gemeinsam mit der EFBWW und in Zusammenarbeit mit der EBC (European Builders Confederation) hat die FIEC einen Pakt für Kompetenzen in der Bauwirtschaft ausgearbeitet, der auf unseren gemeinsamen Erfahrungen in diesem Bereich beruht. Wir haben auch einige quantitative und qualitative Ziele festgelegt, zu denen wir uns in diesem Rahmen verpflichten können.
Im Februar 2022 wurde anlässlich der Industrietage 2022 der Pakt für Kompetenzen im Bauwesen offiziell ins Leben gerufen. FIEC, EFBWW und EBC überwachen nun die Umsetzung dieser Initiative (d. h. sie sammeln die Verpflichtungen der Akteure, die sich anschließen möchten), um der Europäischen Kommission über die Ergebnisse zu berichten.



Maßnahmen und wichtige Termine
01/07/2020
Die Europäische Kommission stellt die aktualisierte EU-Kompetenzagenda vor.
10/11/2020
Offizieller Start des Pakts für Kompetenzen (mit mehreren beteiligten Sektoren).
27/11/2020

FIEC (VP Joel Schoens und VP Piero Petrucco) nimmt an einem Treffen mit den EU-Kommissaren Thierry Breton (Binnenmarkt und Industrie) und Nicolas Schmit (Beschäftigung und Soziales) über einen Pakt für Kompetenzen in der Bauwirtschaft teil.

Februar 2022

Offizieller Start des von FIEC, EFBWW und EBC ausgearbeiteten "Pakts für Kompetenzen im Bauwesen" anlässlich der EU-Industrietage 2022.

16/10/2023

Treffen der Unterzeichner des Pakts für Fachkräfte im Bauwesen.

Laufend
Sammlung von Verpflichtungen von interessierten Akteuren im Bausektor.

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele: 

Im Dezember 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der bestehenden Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (883/2004 und 987/2009) vor.

Die Verwirklichung eines modernisierten Systems zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, das der sozialen und wirtschaftlichen Realität in den Mitgliedstaaten entspricht, ist eine der zentralen Triebfedern für diese Initiative.
Diese Initiative ergänzt die Überarbeitung der Entsenderichtlinie, die zur Annahme der neuen Entsenderichtlinie (2018/957 vom 28. Juni 2018) führte.

Da die Überarbeitung der Verordnungen über die soziale Sicherheit kaum vorankommt, haben sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament alternative Initiativen gestartet.
Die Europäische Kommission führt ein Pilotprojekt für einen Europäischen Sozialversicherungspass (ESSPASS) durch, das von Italien geleitet wird und an dem etwa 10 Mitgliedstaaten beteiligt sind. Das Europäische Parlament hat eine Entschließung zur Einführung eines Europäischen Sozialversicherungspasses angenommen.

In ihrer Mitteilung über die Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung dieser verschiedenen Initiativen zu beschleunigen.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die Mobilität innerhalb des Binnenmarktes ist für Bauunternehmen von entscheidender Bedeutung.

Der Vorschlag der Kommission konzentriert sich auf verschiedene Bereiche der Koordinierung, in denen Verbesserungen erforderlich sind (Zugang der nicht erwerbstätigen Bürger zu Sozialleistungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Familienleistungen), aber die FIEC befasste sich hauptsächlich mit den Bestimmungen, die mit der Frage der Entsendung zusammenhängen, wie z. B. der Notwendigkeit: Verstärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den nationalen Verwaltungen; Erhöhung der Zuverlässigkeit der A1-Formulare; Verstärkung der Bestimmungen über die Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten; Angleichung einiger der vorgeschlagenen Änderungen an die Bestimmungen über die "Entsendung", da Unternehmen, Arbeitnehmer, Arbeitsaufsichtsbehörden und Behörden einen klaren und kohärenten Rechtsrahmen benötigen, um diesen einhalten und durchsetzen zu können.

Maßnahmen und wichtige Termine
13/12/2016

Ursprünglicher Vorschlag der Europäischen Kommission.

09/01/2018
FIFIEC-Positionspapier.
Herbst 2019 bis Herbst 2020

Trilogverhandlungen => Blockierungsfragen (z.B. Ausnahmeklausel zur Vorabmeldung).

01/03/2021
FIEC-Pressemitteilung "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: FIEC sagt Nein zu Ausnahmen von der Voranmeldung für das Bauwirtschaft".
24/06/2021
Gemeinsame Erklärung von FIEC und EFBWW: Sozialpartner des Bauwirtschafs in der EU fordern digitale Durchsetzung als Reaktion auf den Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments zur Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer mit einer persönlichen Arbeitskarte. (EFBWW ist der Europäische Verband der Bau- und Holzarbeiter).
25/11/2021

Europäisches Parlament nimmt Entschließung zur Einführung eines Europäischen Sozialversicherungspasses zur Verbesserung der digitalen Durchsetzung von Sozialversicherungsansprüchen und der fairen Mobilität an (2021/2620(RSP).

Dezember 2021

Politische Einigung im Trilog erzielt, aber später vom Rat abgelehnt.

27/03/2023
Gemeinsames Schreiben von FIEC und EFBWW als Reaktion auf den neuen Versuch der schwedischen Ratspräsidentschaft, eine politische Einigung im Trilog zu erzielen, der die Vorankündigung der Entsendung in den Bau gefährdet.
06/09/2023
Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit: Erleichterung der Freizügigkeit im Binnenmarkt.
17/11/2023
FIEC und EFBWW haben eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht, nachdem die spanische EU-Ratspräsidentschaft angekündigt hatte, die Verhandlungen über die Revision der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wieder aufzunehmen.
Februar 2024
Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat sind unter der belgischen Präsidentschaft gescheitert.