TOPICS
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Der Vorschlag für eine überarbeitete Bauproduktenverordnung (CPR) war Teil der "Initiative für nachhaltige Produkte" (SPI) der Europäischen Kommission, einem umfassenderen Legislativpaket zu nachhaltigen Produkten, das die Kommission am 30. März 2022 vorgelegt hat.
Der Vorschlag zielte darauf ab, die zahlreichen Mängel des bestehenden Rechtsrahmens zu beheben (Probleme im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anwendung harmonisierter Normen, Probleme im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen für Bauprodukte, Probleme im Zusammenhang mit der Qualität der Marktüberwachung, Probleme im Zusammenhang mit dem Fehlen von Anforderungen an die Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistung von Bauprodukten).
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Die BauPVO ist das wichtigste Rechtsinstrument für Bauprodukte in der EU und legt die Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten im Binnenmarkt fest. Nach der Analyse der FIEC hätte der neue Kommissionsvorschlag weitreichende und zumeist negative Folgen für Bauunternehmen und KMU im Bausektor gehabt. Der Vorschlag dehnte den Geltungsbereich der Verordnung auf eine größere Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern aus als zuvor.
Insbesondere wurden Auftragnehmer in den Geltungsbereich des Vorschlags aufgenommen, die Produkte auf der Baustelle herstellen, um sie unmittelbar in Bauwerke einzubauen oder zu installieren. Außerdem wurden den Auftragnehmern erhebliche Belastungen in Bezug auf die Wiederverwendung und Aufarbeitung von Produkten auferlegt. KMU und Kleinstunternehmen wären von den neuen administrativen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Leistungs- und Konformitätserklärung besonders betroffen gewesen.
Die FIEC hatte weitere große Probleme ausgemacht, wie das Fehlen kurzfristiger oder vorläufiger Lösungen, um den seit langem bestehenden Rückstand bei den harmonisierten Normen aufzuholen.
Die im Dezember 2023 zwischen den EU-Institutionen erzielte Einigung ist ein Erfolg für die FIEC. Die FIEC begrüßt die Tatsache, dass die Gesamtkomplexität des Textes erheblich reduziert wurde. Insbesondere konzentriert sich die neue BauPVO nun auf den freien Verkehr von Bauprodukten im Binnenmarkt, indem sie die direkte Montage, Demontage und Herstellung von Produkten "vor Ort" aus ihrem Anwendungsbereich ausschließt. Dies bedeutet eine massive Kosten- und Zeitersparnis für (kleinere) Bauunternehmen (mehrere Vollzeitäquivalente pro Jahr). Auch das Normsetzungsverfahren wurde vereinfacht, und die BauPVO dürfte dem Sektor helfen, nachhaltiger und digitaler zu werden, insbesondere durch den neuen digitalen Produktpass.
30/03/2022
|
Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Vorschlag für eine überarbeitete CPR. |
30/11/2022
|
Offener Brief zu CPR: "Die Zeit zum Handeln ist gekommen". |
09/12/2022
|
Gemeinsame Änderungsanträge der Industrie, zusammen mit Construction Products Europe (CPE). European Builders Confederation (EBC) und Small Business Standards (SBS). |
18/01/2023
|
Treffen mit der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft. |
01/03/2023
|
Treffen mit dem spanischen Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus. |
14/07/2023
|
Schreiben der FIEC zum Thema "Auftragnehmer in der neuen Bauproduktenverordnung". |
17/07/2023
|
Beginn der Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament. |
13/12/2023
|
Vorläufige Einigung über den CPR-Vorschlag. |
30/01/2024
|
Pressemitteilung zur Einigung. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist das wichtigste Rechtsinstrument der EU zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der EU. Sie wurde in der letzten Legislaturperiode mit dem Ziel überarbeitet, die Treibhausgasemissionen (THG) und den Endenergieverbrauch im Gebäudesektor bis 2030 deutlich zu reduzieren und eine langfristige Vision für einen klimaneutralen EU-Gebäudesektor bis 2050 festzulegen.
In diesem Zusammenhang zielt die Neufassung der EPBD darauf ab, die Rate und Intensität energieeffizienter Gebäuderenovierungen zu erhöhen, die Informationen über die Gesamtenergieeffizienz und Nachhaltigkeit von Gebäuden zu verbessern, sicherzustellen, dass alle neuen Gebäude ehrgeizige Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz erfüllen, und zu gewährleisten, dass alle künftigen Gebäude den Anforderungen an die Klimaneutralität im Jahr 2050 entsprechen.
Die EPBD legt Mindestanforderungen für Nichtwohngebäude und Wohngebäude fest, wobei der "worst first"-Ansatz verfolgt wird, d. h. die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz werden zuerst renoviert. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem, Heizkessel für fossile Brennstoffe bis 2040 schrittweise abzuschaffen und einen Weg zur schrittweisen Verringerung des Treibhauspotenzials von Gebäuden während ihres Lebenszyklus zu finden.
Die Neufassung der EPBD stützt sich auf die EU-Strategie "Renovierungswelle 2020", die darauf abzielt, die jährliche Renovierungsrate in der EU bis 2030 mindestens zu verdoppeln. Sie ist Teil eines umfassenderen Legislativpakets ("Fit for 55"), mit dem die Emissionen in der EU bis 2030 um 55% gesenkt werden sollen.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Auf Gebäude entfallen etwa 40% des Energieverbrauchs und 36% der CO2-Emissionen in der EU. Derzeit sind etwa 35% der Gebäude in der EU über 50 Jahre alt und fast 75% des Gebäudebestands sind energieineffizient, während nur 0,4-1,2% des Gebäudebestands jedes Jahr renoviert werden. Die Renovierung bestehender Gebäude hat daher das Potenzial, zu erheblichen Energieeinsparungen zu führen. Investitionen in die Energieeffizienz können die Bauwirtschaft ankurbeln, und vor allem KMU würden von einem belebten Renovierungsmarkt profitieren.
Die neugefasste EPBD legt auch die Bedingungen für die Berechnung der Kohlenstoffemissionen über die gesamte Lebensdauer (WLC) bzw. des lebenszyklischen Treibhauspotenzials (GWP) von neuen Gebäuden fest. Im Rahmen der Renovierungswelle hat sich die Europäische Kommission verpflichtet, bis 2050 einen Fahrplan für die Verringerung der Kohlenstoffemissionen von Gebäuden über die gesamte Lebensdauer zu entwickeln.
Das "Fit for 55"-Paket birgt ein großes Potenzial für die Bauindustrie, wird aber auch weitreichende Auswirkungen auf die Bau-Lieferkette haben, da die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden betreffen.
Eine Zusammenfassung und Analyse des "Fit for 55"-Pakets und des Europäischen Green Deal ist auf der FIEC-Website und im Intranet verfügbar. Die FIEC hat das "Fit for 55"-Paket und die neue EPBD begrüßt, aber wiederholt vor den hohen Vorlaufkosten für Renovierungen, dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und den Auswirkungen der EPBD auf die Baukosten gewarnt.
15/12/2021
|
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neufassung der EPBD. |
30/03/2022
|
FIEC-Positionspapier zur Neufassung der EPBD. |
14/02/2023
|
Reaktion der FIEC auf die Stellungnahme zum EPBD-Vorschlag des Europäischen Parlaments und Pressemitteilung |
06/06/2023
|
Beginn der Trilogverhandlungen zum EPBD-Vorschlag. |
30/08/2023
|
FIEC unterzeichnet branchenübergreifenden Aufruf zur raschen Verabschiedung der EPBD (mit 31 anderen europäischen Verbänden). |
18/01/2024
|
Teilnahme an der "Renovierungswoche" der belgischen EU-Ratspräsidentschaft. |
12/04/2024
|
Verabschiedung der interinstitutionellen Vereinbarung durch den EU-Rat und die FIEC-Pressemitteilung. |
Mai 2024
|
Veröffentlichung der EPBD im Amtsblatt der EU. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Der Klimawandel ist das drängendste Problem unserer Zeit und die größte existenzielle Bedrohung für die Welt, auch für Europa, den sich am schnellsten erwärmenden Kontinent der Welt. Klimarisiken bedrohen die Energie- und Ernährungssicherheit der Union, Ökosysteme, Infrastruktur, Wasserressourcen, finanzielle Stabilität und die menschliche Gesundheit.
Nach Ansicht der EU haben viele dieser Risiken bereits ein kritisches Ausmaß erreicht und könnten katastrophale Ausmaße annehmen, wenn nicht dringend und entschlossen gehandelt wird.
Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission 2019 ihre neue Strategie für nachhaltiges Wachstum, den Europäischen Green Deal, auf den Weg gebracht, um Europa bis 2050 auf den Weg zur Klimaneutralität zu bringen und es in eine Kreislaufwirtschaft zu verwandeln. In seinem Bericht "Towards climate neutrality: progress, policy gaps and opportunities" (Auf dem Weg zur Klimaneutralität: Fortschritte, politische Lücken und Möglichkeiten) warnte der Europäische Beratende Wissenschaftliche Ausschuss zum Klimawandel, dass zusätzliche Maßnahmen unerlässlich sind, wenn die EU ihr Klimaneutralitätsziel bis 2050 erreichen will.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Im April 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Unterlassen von Maßnahmen gegen den Klimawandel eine eindeutige Verletzung der Menschenrechte darstellt - eine Entscheidung, die einer Reihe neuer Gerichtsverfahren auf der ganzen Welt Tür und Tor öffnen könnte, mit Auswirkungen auf die Industrie in der EU.
Auch die bebaute Umwelt ist besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels: Häufigere und extremere Wetterereignisse erhöhen die Risiken für die bebaute Umwelt und kritische Dienstleistungen in Europa, einschließlich Energie, Wasser und Verkehr. Während die Überschwemmungsrisiken an den europäischen Küsten relativ gut beherrscht werden, können der Anstieg des Meeresspiegels und die Veränderung der Sturmmuster verheerende Auswirkungen auf Menschen, Infrastruktur und Wirtschaftstätigkeit haben. In Südeuropa stellen Hitze und Dürre erhebliche Risiken für die Wirtschaft dar.
Die EU wird lernen müssen, mit dem Klimawandel zu leben und sich an seine Auswirkungen anzupassen, während sie gleichzeitig weiter daran arbeitet, diese abzumildern. Die Umsetzung neuer Umweltvorschriften und die Änderung von Geschäftsmodellen ist jedoch mit Kosten verbunden, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auswirken können. Die FIEC hat daher die EU-Gesetzgeber aufgefordert, das richtige Gleichgewicht zwischen Klimaschutzmaßnahmen und industrieller Wettbewerbsfähigkeit zu finden.
11/12/2019
|
Europäische Kommission veröffentlicht Europäischen Green Deal. |
14/07/2021
|
Die Europäische Kommission veröffentlicht das Paket "Fit for 55" mit 13 Legislativvorschlägen. |
20/01/2022
|
FIEC-Positionspapier zum "Fit for 55"-Paket. |
Anfang 2024
|
Berichte des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats zum Klimawandel und der Europäischen Umweltagentur (EUA) über Klimaneutralität und Klimarisiken. |
20/02/2024
|
Wirtschafts- und Industrieverbände veröffentlichen die von FIEC unterzeichnete "Antwerpener Erklärung für einen europäischen Industrievertrag". |
27/02/2024
|
FIEC-Positionspapier zum "EU Blue Deal". |
12/03/2024
|
Mitteilung der Europäischen Kommission zum Management von Klimarisiken. |
09/04/2024
|
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimawandel und Menschenrechten. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Im Rahmen des Europäischen Green Deal, der neuen europäischen Strategie für nachhaltiges Wachstum, hat die Europäische Kommission mehrere Vorschläge zur Wiederherstellung von Natur und biologischer Vielfalt und zum Schutz der europäischen Böden vorgelegt. Die Vorschläge für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (veröffentlicht im Juni 2022) und das EU-Bodenüberwachungsgesetz (veröffentlicht im Juli 2023) stützen sich auf die EU-Strategien zur biologischen Vielfalt und zum Boden sowie auf den Aktionsplan zur Beseitigung der Umweltverschmutzung, die Forststrategie und andere Mitteilungen im Rahmen der Green-Deal-Strategie der EU.
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu ergreifen, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresflächen gemeinsam zu schützen. Bis 2030 müssen auf mindestens 30 % der Gesamtfläche aller in der Verordnung aufgeführten Lebensraumtypen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden, und bis 2040 auf mindestens 60 % und bis 2050 auf 80 % Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Außerdem werden die Regierungen aufgefordert, nationale Wiederherstellungspläne zu erstellen.
Das Bodenüberwachungsgesetz zielt darauf ab, bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen und die grundlegenden Funktionen des Bodens wiederherzustellen, damit sie zur Erreichung der EU-Ziele der Klimaneutralität und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel beitragen können.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Trotz der Bemühungen auf EU- und globaler Ebene schreiten der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosysteme in alarmierendem Tempo voran und schaden den Menschen, der Wirtschaft und dem Klima, wie beispielsweise in den Berichten des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) ausführlich dokumentiert wurde. Es ist daher dringend erforderlich, die Natur und die biologische Vielfalt in der EU durch die Festlegung gemeinsamer EU-Ziele wiederherzustellen.
Der Vorschlag für ein Naturwiederherstellungsgesetz sah jedoch große Eingriffe in die Flächennutzung und die städtische Raumplanung vor, ohne verschiedene gesellschaftliche Interessen zu berücksichtigen, wie das Bevölkerungswachstum, die große Unsicherheit in Bezug auf Rohstoffe und die Notwendigkeit der Selbstversorgung, des (sozialen) Wohnungsbaus und der Klimaresilienz. Insbesondere die Festlegung verbindlicher Ziele für die Vergrößerung von Grünflächen in bestimmten Ökosystemen könnte den Bau kritischer und energiebezogener Infrastrukturen, den Bau von Häusern oder die Gewinnung von Rohstoffen in EU-Ländern erschweren und die EU damit strategisch unabhängig machen.
Diese Unzulänglichkeiten sind behoben worden: Der endgültige Text berücksichtigt die sozioökonomischen Interessen und die örtlichen Gegebenheiten.
Der Vorschlag für eine Bodenüberwachungsrichtlinie würde die EU-Länder verpflichten, die Qualität und den Zustand ihrer Böden regelmäßig zu überwachen und zu bewerten. Er führt neue EU-weite Definitionen für "künstliche Böden", "Flächeninanspruchnahme" und die so genannten "Grundsätze zur Minderung der Flächeninanspruchnahme" ein.
19/01/2023
|
Treffen mit der Europäischen Kommission zum EU-Bodenschutzgesetz. |
23/02/2023
|
FIEC-Positionspapier zum Naturwiederherstellungsgesetz. |
27/02/2023
|
Brief an die EU-Institutionen zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. |
28/03/2023
|
Treffen mit dem Europäischen Parlament zum Thema Naturwiederherstellungsgesetz. |
05/07/2023
|
Vorschlag für ein Gesetz zur Bodenüberwachung veröffentlicht. |
12/07/2023
|
Europäisches Parlament nimmt Stellung zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. |
19/07/2023
|
Beginn der Trilogverhandlungen über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. |
24/10/2023
|
FIEC-Positionspapier zum Bodenüberwachungsgesetz. |
03/11/2023
|
Die Rückmeldefrist zum Gesetz über die Bodenüberwachung endet. |
10/11/2023
|
Vereinbarung zwischen den EU-Institutionen über ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. |
08/01/2024
|
Pressemitteilung zur vorläufigen Einigung über das Naturgesetz. |
17/06/2024
|
Der Umweltrat verabschiedet offiziell das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und das allgemeine Konzept zum Bodenrecht. |
27/06/24
|
Mitteilungen der FIEC zum Bodenüberwachungsgesetz im Vorfeld der Trilogverhandlungen. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Bei der Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung (Carbon Capture, Utilisation and Storage, CCUS) geht es um die Abscheidung von CO2, in der Regel aus großen punktuellen Quellen wie Stromerzeugung oder Industrieanlagen, die entweder fossile Brennstoffe oder Biomasse als Brennstoff verwenden. Wenn das abgeschiedene CO2 nicht vor Ort verwendet wird, wird es komprimiert und per Pipeline, Schiff, Bahn oder LKW zur Verwendung in einer Vielzahl von Anwendungen transportiert oder in tiefe geologische Formationen injiziert.
CCUS kann in bestehenden Kraftwerken und Industrieanlagen nachgerüstet werden, so dass diese weiter betrieben werden können. Damit können Emissionen in schwer zugänglichen Sektoren bekämpft werden, insbesondere in der Schwerindustrie wie Zement oder Stahl, die häufig als Baumaterialien verwendet werden.
Die Europäische Kommission hat Pläne für ein "industrielles Kohlenstoffmanagement" in Europa veröffentlicht, die auch die Entwicklung eines dichten CO2-Transportnetzes vorsehen. CCUS wird als integraler Bestandteil der EU-Strategie gesehen, die CO2-Emissionen bis 2040 um 90% zu reduzieren (vorgeschlagenes Ziel für 2040) und bis 2050 kohlenstoffneutral zu werden.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
CCUS kann in bestehenden Kraftwerken und Industrieanlagen nachgerüstet werden, so dass diese weiter betrieben werden können. Es kann die Emissionen in schwer abbaubaren Sektoren angehen, insbesondere in der Schwerindustrie wie Zement oder Stahl, die weit verbreitete Baumaterialien sind. CCUS kann daher dem gesamten Sektor helfen, seine Emissionen zu reduzieren oder sogar "einzufangen", insbesondere den verkörperten Kohlenstoff, der in der Produktionsphase von Baumaterialien entsteht.
Darüber hinaus bieten viele Bauunternehmen Dienstleistungen wie den Bau von CO2-Transportnetzen und -Lagerstätten an. Ein europäischer Rahmen für das Kohlenstoffmanagement wäre daher eine Geschäftsmöglichkeit für Bauunternehmen.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
CCUS kann in bestehenden Kraftwerken und Industrieanlagen nachgerüstet werden, so dass diese weiter betrieben werden können. Es kann die Emissionen in schwer abbaubaren Sektoren angehen, insbesondere in der Schwerindustrie wie Zement oder Stahl, die weit verbreitete Baumaterialien sind. CCUS kann daher dem gesamten Sektor helfen, seine Emissionen zu reduzieren oder sogar "einzufangen", insbesondere den verkörperten Kohlenstoff, der in der Produktionsphase von Baumaterialien entsteht.
Darüber hinaus bieten viele Bauunternehmen Dienstleistungen wie den Bau von CO2-Transportnetzen und -Lagerstätten an. Ein europäischer Rahmen für das Kohlenstoffmanagement wäre daher eine Geschäftsmöglichkeit für Bauunternehmen.
December 2023
|
Mitteilung der Europäischen Kommission über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe. |
30/03/2024
|
Vorschlag der Europäischen Kommission für einen EU-weiten freiwilligen Rahmen zur Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus. |
06/02/2024
|
Industrielle Kohlenstoffmanagementstrategie und Vorschlag für Klimaziel 2040. |
20/02/2024
|
Vereinbarung über eine Verordnung über einen Zertifizierungsrahmen der Union für den dauerhaften Kohlenstoffabbau. |
25/03/2024
|
FIEC-Positionspapier zum Klimaziel 2040, Netto-Null und der Rolle von CCU/S-Technologien. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Im Laufe der Jahre hat die EU mehrere Rechtsvorschriften zum Schutz und zur Qualität von Wasser erlassen. Hauptziel der EU ist es, sicherzustellen, dass alle Europäer Zugang zu Wasser von guter Qualität und in ausreichender Menge haben, und den guten Zustand aller Wasserkörper in ganz Europa zu gewährleisten. Die EU-Gesetzgebung soll sicherstellen, dass Wasser langfristig nachhaltig bewirtschaftet wird, die Wasserverschmutzung verringert wird und aquatische Ökosysteme geschützt werden. Seit dem Jahr 2000 ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der wichtigste Rechtsakt im Bereich Wasser in Europa.
Die Wasserrahmenrichtlinie wurde durch andere Rechtsvorschriften wie die EU-Grundwasserrichtlinie, die Trinkwasserrichtlinie, die Hochwasserrichtlinie usw. ergänzt. Während sich diese Politiken in erster Linie auf Wasserqualität, Schadstoffe usw. konzentrierten, wird der Bewirtschaftung der Wassermenge, der Wasserknappheit, Dürren und anderen extremen Wetterereignissen nun mehr Aufmerksamkeit gewidmet, aber es fehlt eine umfassende Strategie und Vision, um diese Probleme anzugehen. Im Jahr 2023 veröffentlichte die CCMI (Beratender Ausschuss für industrielle Wandlungsprozesse), eines der Gremien des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), Pläne und eine Erklärung für einen " EU Blue Deal ", um die Wasserkrise zu einer politischen Priorität für die nächste Kommission (2024-2029) zu machen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission von der Leyen wies darauf hin, dass "Water Resilience" zu den Prioritäten der neuen Kommission für den Zeitraum 2024-2029 gehören wird.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Die FIEC hat die Forderung nach einem EU Blue Deal aus mehreren Gründen unterstützt:
- Wasserstress (d.h. eine Situation, in der die Nachfrage nach Wasser die in einem bestimmten Zeitraum verfügbare Menge übersteigt) ist zu einem dringenden Problem geworden, insbesondere in Süd- und Westeuropa, und wird mit dem Klimawandel noch häufiger auftreten. Ein wichtiger Faktor, der zu Wasserknappheit und -verlusten beiträgt, sind Leckagen in den Wassernetzen: Im Durchschnitt gehen 25 % des aufbereiteten Wassers in der öffentlichen Wasserversorgung der Mitgliedstaaten verloren. Die 6,5 Milliarden m3, die jährlich auf EU-Ebene verloren gehen, entsprechen dem Gesamtverbrauch ganzer Mitgliedstaaten wie Frankreich und Deutschland. Aus diesem Grund hat die FIEC die dringende Beseitigung von Wasserlecks und höhere Investitionen in die Reparatur und Wartung von Wasserversorgungsnetzen gefordert, eine Dienstleistung, die von vielen Bauunternehmen angeboten wird.
- Auch extreme Wetterereignisse wie starke Regenfälle und Überschwemmungen treten immer häufiger auf und stellen die bebaute Umwelt vor große Herausforderungen, die zu enormen Schäden und hohen Versicherungskosten führen. Zur Bewältigung dieser Extremereignisse werden Hochwasserschutzanlagen und andere Hochwassermanagementsysteme benötigt. Auch Bauunternehmen sind in hohem Maße am Bau dieser Art von Infrastruktur beteiligt.
-
Wasserprobleme (Wasserstress und Überschwemmungen) sind eine direkte Bedrohung für Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie. Investitionen in die alte Wasserinfrastruktur Europas werden daher als Investitionen in den allgemeinen Wohlstand Europas betrachtet.
Baustellen verbrauchen im Vergleich zu anderen Sektoren nur eine begrenzte Menge an Wasser. Das verarbeitende Gewerbe und Sektoren wie die Landwirtschaft verbrauchen viel mehr. Um dieses Problem besser in den Griff zu bekommen, hat die FIEC einen sektoralen Ansatz mit Meilensteinen und Fahrplänen für jeden Sektor gefordert. Bauunternehmen bieten eine breite Palette von Dienstleistungen im Wassersektor an: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen, Verteilungsnetzen, Entsalzungsanlagen, Schleusen, usw. Aus diesem Grund wäre der EU Blue Deal auch eine große Geschäftsmöglichkeit für den Sektor.