Technische Kommission (TEC)

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Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Der Vorschlag für eine überarbeitete Bauproduktenverordnung (CPR) ist Teil der "Initiative für nachhaltige Produkte" (SPI) der Europäischen Kommission, einem umfassenderen Legislativpaket zu nachhaltigen Produkten, das die Kommission am 30. März 2022 vorgestellt hat. 

Der Vorschlag zielt darauf ab, die zahlreichen Mängel des bestehenden Rechtsrahmens zu beheben (Probleme im Zusammenhang mit der Entwicklung harmonisierter Normen, Probleme im Zusammenhang mit dem rechtlichen Rahmen für Bauprodukte, Probleme im Zusammenhang mit der Qualität der Marktüberwachung, Probleme im Zusammenhang mit dem Fehlen von Anforderungen an die Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistung von Bauprodukten).

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die BauPVO ist das wichtigste Rechtsinstrument für Bauprodukte in der EU und legt Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten im Binnenmarkt fest. Nach der Analyse der FIEC hätte der neue Kommissionsvorschlag weitreichende und zumeist negative Folgen für Bauunternehmen und KMU im Bausektor.

Mit dem Vorschlag wird der Anwendungsbereich der Verordnung auf eine größere Zahl von Wirtschaftsakteuren als bisher ausgedehnt. Vor allem werden Bauunternehmer in den Anwendungsbereich des Vorschlags einbezogen, wenn sie Produkte auf der Baustelle herstellen, um sie sofort einzubauen oder direkt in Bauwerke einzubauen. Auch die Wiederverwendung und Wiederaufbereitung von Produkten wird den Auftragnehmern erheblich schwerer gemacht. KMU und Kleinstunternehmen wären von den neuen administrativen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Leistungs- und Konformitätserklärung besonders betroffen. 

Der Vorschlag sieht auch vor, dass die derzeitige Verordnung bis 2045 in Kraft bleibt. Der Übergang zum neuen Rechtsrahmen würde somit mehr als zwei Jahrzehnte dauern, in denen sowohl die derzeitige als auch die künftige Verordnung angewendet werden müssten. Die FIEC hat weitere große Probleme ausgemacht, wie z.B. das Fehlen kurzfristiger oder vorübergehender Lösungen, die es ermöglichen würden, den seit langem bestehenden Rückstand bei der Zitierung harmonisierter Normen zu beseitigen (Normenstau).  

Die entscheidenden Verhandlungen über die überarbeitete CPR begannen im Juli 2023 und waren zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts noch nicht abgeschlossen. Es wird erwartet, dass bis Ende 2023 eine endgültige Einigung erzielt wird.

Actions and key dates
23/11/2022

Diskussion auf hoher Ebene über die Überarbeitung der CPR auf der EOTA-Stakeholder-Konferenz.

30/11/2022

Offener Brief zu CPR: "Die Zeit zum Handeln ist gekommen". 

09/12/2022

Gemeinsame Änderungsanträge der Industrie, zusammen mit Construction Products Europe (CPE), European Builders Confederation (EBC) und Small Business Standards (SBS). 

18/01/2023

Treffen mit der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft. 

01/03/2023

Treffen mit dem spanischen Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus. 

30/06/2023

EU-Rat nimmt Standpunkt zum CPR-Vorschlag an. 

11/07/2023

Europäisches Parlament nimmt Stellung zum CPR-Vorschlag. 

14/07/2023

 Schreiben der FIEC zum Thema "Auftragnehmer in der neuen Bauproduktenverordnung

17/07/2023

 Beginn der Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. 

24/10/2023

Zweite Sitzung des politischen Trilogs. 

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) ist das wichtigste Rechtsinstrument der EU zur Förderung der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der EU. Sie wird derzeit mit dem Ziel überarbeitet, die Treibhausgasemissionen und den Endenergieverbrauch im Gebäudesektor bis 2030 erheblich zu reduzieren und eine langfristige Vision für einen EU-Gebäudesektor zu schaffen, der bis 2050 klimaneutral ist. In dieser Hinsicht zielt die Neufassung der EPBD darauf ab, die Rate und den Umfang der Renovierung energieeffizienter Gebäude zu erhöhen, die Informationen über die Gesamtenergieeffizienz und die Nachhaltigkeit von Gebäuden zu verbessern, zu gewährleisten, dass alle neuen Gebäude ehrgeizige Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz erfüllen, und sicherzustellen, dass alle künftigen Gebäude mit den Anforderungen an die Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.

Die Neufassung der EPBD stützt sich auf die Strategie "Renovation Wave" von 2020, die darauf abzielt, die jährliche Renovierungsrate in der EU bis 2030 mindestens zu verdoppeln.

Sie ist Teil eines umfassenderen Legislativpakets ("Fit for 55"), mit dem bestehende Instrumente wie das Emissionshandelssystem, die Richtlinie über erneuerbare Energien oder die Energieeffizienz-Richtlinie aktualisiert - und in einigen Fällen erweitert - werden.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Gebäude sind für etwa 40 % des Energieverbrauchs und für 36 % der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich. Derzeit sind etwa 35 % der Gebäude in der EU über 50 Jahre alt und fast 75 % des Gebäudebestands sind energieineffizient, während nur 0,4-1,2 % des Gebäudebestands jedes Jahr renoviert werden. Die Renovierung bestehender Gebäude hat daher das Potenzial, zu erheblichen Energieeinsparungen zu führen. Investitionen in die Energieeffizienz können der Bausektor ankurbeln und KMU würden besonders von einem angekurbelten Renovierungsmarkt profitieren. 

Die Neufassung der EPBD wird auch die Bedingungen für die Berechnung der Kohlenstoffemissionen über die gesamte Lebensdauer (WLC) bzw. des globalen Erwärmungspotenzials (GWP) von Gebäuden während des gesamten Lebenszyklus festlegen. Im Rahmen der Renovierungswelle hat sich die Europäische Kommission verpflichtet, einen Fahrplan für die Verringerung der Kohlenstoffemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu entwickeln. Dieser Fahrplan wird die neuen Bestimmungen zur Energieeffizienz ergänzen.

Die entscheidenden Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem EU-Rat und der Europäischen Kommission über die EPBD begannen im Juni 2023 und waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht abgeschlossen.

Das "Fit for 55"-Paket hat ein großes Potenzial für die Bauindustrie, wird aber auch weitreichende Auswirkungen auf die Bau-Lieferkette haben, da die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken betreffen. Die meisten Vorschläge wurden im Jahr 2023 angenommen und müssen von den Mitgliedstaaten bald angewandt oder in nationales Recht umgesetzt werden.

Actions and key dates
09/02/2023

Abstimmung im Ausschuss des Europäischen Parlaments über den EPBD-Vorschlag 

14/02/2023

Reaktion der FIEC auf die Stellungnahme zum EPBD-Vorschlag des Europäischen Parlaments und Pressemitteilung 

14/03/2023

Abstimmung im Plenum über den EPBD-Vorschlag 

06/06/2023

Beginn der Trilog-Verhandlungen zum EPBD-Vorschlag 

30/08/2023

FIEC unterzeichnet sektorübergreifenden Aufruf zur raschen Verabschiedung der EPBD (mit 31 anderen europäischen Verbänden) 

15/09/2023

Teilnahme an der öffentlichen Konsultation für einen Fahrplan zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen von Gebäuden in der EU während ihrer gesamten Lebensdauer 

03/10/2023

Teilnahme am "Renovate Europe Day

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Die European Construction built environment and energy efficient Building Technology Platform (ECTP) ist eine führende Mitgliederorganisation, die die Zukunft der gebauten Umwelt fördert und beeinflusst. Die 2004 gegründete ECTP bringt im Namen ihrer Mitglieder die kollektive Vision für eine zukunftsweisende europäische gebaute Umwelt zusammen. Die ECTP hat rund 150 Mitgliedsorganisationen aus dem gesamten Bausektor und anderen Sektoren der gesamten Lieferkette der bebauten Umwelt. Die Vielfalt der Mitglieder aus 26 Ländern, Großunternehmen, KMU, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Berufsverbänden ermöglicht es der ECTP, einen integrierten Ansatz für alle relevanten Themen zu verfolgen. Sie bringt Menschen und Organisationen aus der gesamten Lieferkette zusammen und unterstützt sie dabei, gemeinsam an der Verbesserung der Situation in vielen gesellschaftlichen und industriellen Bereichen zu arbeiten, darunter Energie, Klimawandel, Effizienz und Infrastruktur.

Der Europäische Rat für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bauwesen (ECCREDI) wurde 1995 in Brüssel mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung durch Vertreter europäischer Verbände gegründet, die sich mit dem Bauwesen im weitesten Sinne beschäftigen. Ziel von ECCREDI ist es, zur Wettbewerbsfähigkeit, Qualität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Bausektors und zur allgemeinen Nachhaltigkeit der bebauten Umwelt - aller städtischen und Verkehrsinfrastrukturen - beizutragen, indem es sich für eine wirksame Bauforschung, Technologie- und Verfahrensentwicklung sowie Innovation einsetzt. ECCREDI erbringt einen Mehrwert als europäischer Rat, der seine Mitglieder miteinander verbindet und Bereiche von gemeinsamem Interesse festlegt, in denen ein gemeinsames Vorgehen erfolgreicher ist als isolierte Ansätze einzelner Mitglieder.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die FIEC ist Mitglied der ECTP und hat auch einen Vertreter in deren Lenkungsausschuss. Durch diese Mitgliedschaft kann der Verband sicherstellen, dass die spezifischen Forschungsprogramme für die Bauindustrie geeignet sind.

Die ECTP-Mitgliedschaft ist auch eine Möglichkeit, potenzielle Partner für Projekte zu finden oder von anderen Organisationen zur Teilnahme an entsprechenden Forschungs- und anderen EU-Projekten eingeladen zu werden. Die ECTP ist einer der Mitunterzeichner der Partnerschaft Built4People (B4P), die im Rahmen des neuen Programms Horizon Europe 2021 ins Leben gerufen wurde. FIEC ist auch Mitglied von ECCREDI. Die aktuellen Prioritäten im Zusammenhang mit der bebauten Umwelt und der Entwicklung von Stadt- und Verkehrsnetzen betreffen: Null-Fußabdruck-Bau, wartungsarme und anpassungsfähige Konstruktionen, sicheres und gesundes Bauen, digitales Bauen oder Bildung und Wohlbefinden der Arbeitskräfte. 

Actions and key dates
December 2022 – February 2023

Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu den europäischen F&I-Rahmenprogrammen 2024-2027 

03/05/2023

ECCREDI-Ratssitzung, FIEC präsentiert "EU-Taxonomie - neueste Entwicklungen

07/06/2023

ECTP-Generalversammlung 

July 2023

ECTP veröffentlicht Entwurf einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) 

28/09/2023

ECCREDI-Ratstagung 

28/09/2023

Built4People Stakeholder Forum 2023 

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Die Vorschläge für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (veröffentlicht im Juni 2022) und das EU-Bodenüberwachungsgesetz (veröffentlicht im Juli 2023) bauen beide auf den EU-Strategien zur biologischen Vielfalt und zum Boden sowie auf dem Aktionsplan zur Beseitigung der Umweltverschmutzung, der Forststrategie und anderen Mitteilungen im Rahmen des EU Green Deal auf.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur legt rechtsverbindliche Wiederherstellungsziele für ein breites Spektrum von Ökosystemen fest und zielt darauf ab, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU mit Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu bedecken. Außerdem soll bis 2030 kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen, bis 2050 eine Zunahme der städtischen Grünflächen um 5 % und ein Nettogewinn an in Gebäude und Infrastruktur integrierten Grünflächen erreicht werden.

Das Bodenüberwachungsgesetz zielt darauf ab, bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen und die grundlegenden Funktionen des Bodens wiederherzustellen, damit sie zur Erreichung der EU-Ziele der Klimaneutralität und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel beitragen können.

In den letzten Jahrzehnten haben die schwachen und zersplitterten Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Bodendegradation zu ungleichen Bedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten geführt.

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Trotz der auf EU- und globaler Ebene unternommenen Anstrengungen schreiten der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosysteme in alarmierendem Tempo voran und schaden den Menschen, der Wirtschaft und dem Klima.

Dies wird z. B. in den Berichten des IPCC ausführlich dokumentiert. Die Wiederherstellung der Natur und der biologischen Vielfalt in der EU durch die Festlegung gemeinsamer EU-Ziele ist daher unerlässlich. Der Vorschlag für ein Naturwiederherstellungsgesetz sieht jedoch weitreichende Eingriffe in die Landnutzung und die städtische Raumplanung vor, ohne die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zu berücksichtigen, z. B. das Bevölkerungswachstum, die große Unsicherheit in Bezug auf Rohstoffe und die Notwendigkeit der Selbstversorgung, den (sozialen) Wohnungsbau und die Klimaresilienz. Insbesondere die Festlegung verbindlicher Ziele für die Vergrößerung von Grünflächen in bestimmten Ökosystemen könnte den Bau kritischer Infrastrukturen, Häuser oder die Gewinnung von Rohstoffen in den EU-Ländern erschweren.

Der Vorschlag für ein Bodenüberwachungsgesetz würde die EU-Länder verpflichten, die Qualität und den Zustand ihrer Böden regelmäßig zu überwachen und zu bewerten. Er führt neue EU-weite Definitionen für "künstliche Böden", "Flächeninanspruchnahme" und die so genannten "Grundsätze zur Minderung der Flächeninanspruchnahme" ein. 

Die Diskussionen und Verhandlungen über beide Vorschläge sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht abgeschlossen. Es wird erwartet, dass vor den EU-Wahlen im Juni 2024 eine Einigung erzielt wird.

Actions and key dates
19/01/2023

Treffen mit der Europäischen Kommission zum EU-Bodenschutzgesetz. 

23/02/2023

FIEC-Positionspapier zum Naturwiederherstellungsgesetz. 

27/02/2023

Schreiben der FIEC an die EU-Institutionen zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. 

28/03/2023

Treffen mit dem Europäischen Parlament zum Thema Naturwiederherstellungsgesetz. 

27/04/2023

Treffen mit dem Europäischen Parlament zum Thema Naturwiederherstellungsgesetz.

20/06/2023

Allgemeiner Ansatz der Mitgliedstaaten im Bereich des Naturwiederherstellungsrechts. 

05/07/2023

Vorschlag für ein Gesetz zur Bodenüberwachung veröffentlicht. 

12/07/2023

Europäisches Parlament nimmt Stellung zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. 

19/07/2023

Beginn der Trilogverhandlungen über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. 

03/11/2023

Ende der Rückmeldefrist zum Bodenschutzgesetz.