2018 wurde ein Projekt mit dem Titel „Skills Blueprint for the Construction Industry“ (Kompetenzen-Bauplan für die Bauwirtschaft) offiziell ins Leben gerufen. Das Projekt bringt ein Konsortium mit 24 Partnern aus 12 verschiedenen Ländern zusammen, darunter FIEC, und wird von der „Fundación Laboral de la Construcción“ aus Spanien koordiniert.
Das vom Erasmus+-Programm mitfinanzierte Projekt zielt vor allem darauf ab, ein langfristiges Bündnis zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Schulungszentren, Behörden) zu entwickeln, um die in der Bauwirtschaft benötigten Kompetenzen besser vorausplanen zu können und die entsprechende Anpassung der Ausbildungspläne sicherzustellen.
Das Projekt konzentriert sich auf drei Schwerpunktbereiche: Digitalisierung, Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
In den meisten Mitgliedstaaten haben Bauunternehmen Schwierigkeiten, die richtigen Arbeitskräfte mit den richtigen Kompetenzen zu finden.
Das lässt sich auf die schnellen technischen Veränderungen zurückführen, darunter die Digitalisierung von Bauprozessen mittels BIM (Building Information Modelling) und andere digitale Hilfsmittel und Methoden (Automatisierung, Drohnen, Internet der Dinge, etc.), auf politische Entscheidungen wie die „grünere“ Wirtschaft und Initiativen zur Energieeffizienz von Gebäuden, sowie auf demographische Veränderungen, insbesondere die alternden Arbeitskräfte.
Ziel dieser Initiative ist, einen neuen strategischen und koordinierten Ansatz („Bauplan“) für die sektorale Zusammenarbeit in Bezug auf Kompetenzen auszuarbeiten und umzusetzen, insbesondere durch eine Verbesserung des Reaktionsvermögens der Berufsbildungssysteme (VET) auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts. In anderen Worten zielt sie darauf ab, zu ermitteln, welcher Kompetenzbedarf besteht und welche Kompetenzen künftig benötigt werden, um sie in Lehrpläne zu übertragen, die diesen Bedarfen gerecht werden.
31/01/2019 – Auftaktsitzung
24-25/10/2019 – 2. Sitzung, Roma
13/03/2020 – 3. (virtuelle) Sitzung
Dezember 2022 – Ende des Projekts
Im März 2020 starteten die europäischen sektoralen Sozialpartner für die Bauwirtschaft mit der FIEC als Vertretung der Arbeitgeber und EFBH (Europäische Föderation für Bau- und Holzarbeiter) als Vertretung der Arbeitnehmer ein von der Europäischen Kommission kofinanziertes Projekt, unter dem in einem Zeitraum von zwei Jahren sechs Fachtagungen des sozialen Dialogs organisiert werden sollen.
Hauptziel des Projekts ist es, die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in der Bauwirtschaft und ihre künftige Entwicklung zu diskutieren.
Zudem soll das Projekt auf einzelstaatlicher Ebene für den Europäischen Sozialen Dialog werben und zugleich die nationalen Sozialpartner, insbesondere aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (CEEC), dazu anzuregen, sich mehr in den Europäischen Sozialen Dialog der Bauwirtschaft einzubringen.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Der soziale Dialog in der Bauwirtschaft gehört zu den obersten Prioritäten der FIEC und kann auf einzelstaatlicher Ebene, insbesondere in den CEEC, große Wirkung zeigen.
Auf den sechs Tagungen werden Themen besprochen werden, die in vielen Mitgliedstaaten als Prioritäten erkannt wurden, darunter:
- Initiativen, um junge Menschen für die Bauwirtschaft zu gewinnen und zu halten;
- Bekämpfung des Problems der Kompetenzdefizite /Qualifikationsungleichgewichte aufgrund der „Ökologisierung“ und Digitalisierung des Bauwesens und die entsprechenden Anpassungen der Ausbildungspläne;
- Austausch bewährter Verfahren, Verbesserungen und Entwicklungen von Instrumenten und Methoden der Risikobewertung im Arbeits- und Gesundheitsschutz (OSH) am Bau;
- Wie kann Digitalisierung den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau verbessern;
- Bewertung der Übertragung, Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der „Durchsetzungsrichtlinie“ (2014/67/EG) und der neuen „Arbeitnehmerentsenderichtlinie“ (2018/955/EG);
- Diskussion über die Folgen der steigenden Anzahl an Unternehmen und Arbeitnehmern aus Drittländern in der Bauwirtschaft der EU und mögliche Lösungen.
März 2020 – Beginn des Projekts
März 2022 – Ende des Projekts
Mit der Verordnung (EU) 2019/1149 vom 20. Juni 2019 wird die Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority - ELA) eingerichtet.
Die wichtigsten Ziele der ELA sind folgende: Verbesserung des Zugangs zu Informationen für Einzelpersonen und Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, Stärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Behörden in der grenzüberschreitenden Durchsetzung des diesbezüglichen Unionsrechts, darunter die Erleichterung gemeinsamer Kontrollen, Bereitstellung von Mediation und Problemlösungshilfen bei Streitfällen zwischen den Behörden der einzelnen Länder.
https://ela.europa.eu/
In einem ersten Schritt wurden zwei Arbeitsgruppen eingerichtet: eine über die (Verbesserung der) Information und eine weitere über gemeinsame Inspektionen.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Mobilität auf dem Binnenmarkt ist ein Thema von entscheidender Bedeutung für Bauunternehmen. Sie gehört zudem aufgrund der Schwierigkeiten bei den Kontrollen und der mangelnden Koordinierung zwischen Behörden zu den Quellen für Betrug, der aufrichtigen Unternehmen schadet und es ihnen erschwert, unter fairen Wettbewerbsbedingungen zu arbeiten.
Mehrere bestehende Gremien, die sich mit mobilitätsrelevanten Themen beschäftigen (Expertenausschuss für die Versendung von Arbeitnehmern, EU-Plattform gegen Schwarzarbeit …) und in denen FIEC derzeit sitzt, werden in die ELA integriert werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die FIEC ihre Präsenz in dieser neuen Behörde (d.h. in der Stakeholdergruppe) gesichert hat.
16/10/2019 – Offizieller Start der ELA
22/11/2019 – Teilnahme der FIEC an der 1. Sitzung der Stakeholder-Gruppe
05/05/2020 – Teilnahme der FIEC an der 2. Sitzung der Stakeholder-Gruppe
Die Verhinderung von und Abschreckung gegen Schwarzarbeit trägt zu einer besseren Durchsetzung von EU-Recht und einzelstaatlichem Recht bei, insbesondere auf den Gebieten Beschäftigung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Da die Mitgliedstaaten gemeinsamen Herausforderungen gegenüberstehen und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit oft eine grenzüberschreitenden Dimension hat, kann ein Vorgehen auf EU-Ebene eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Kooperation zwischen Vollstreckungsbehörden eines oder mehrerer Mitgliedstaaten bei der Verhinderung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und der Abschreckung dagegen spielen.
Daher wurde im Mai 2016 eine EU-Plattform für die Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit ins Leben gerufen.
Sie bringt Durchsetzungsstellen auf nationaler Ebene, wie z.B. Inspektionsbehörden für Arbeit und soziale Sicherheit etc., sowie weitere Interessenträger wie z.B. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, darunter auch FIEC, auf EU-Ebene zusammen.
Es ist vorgesehen, dass die EU-Plattform in die neu geschaffene Europäische Arbeitsbehörde (ELA) eingegliedert wird.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Auf EU-Ebene ist nicht angemeldete Erwerbstätigkeit definiert als "jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind".
Die Tatsache, dass sie nicht beobachtet oder erfasst wird und in der Gesetzgebung der einzelnen Staaten unterschiedlich definiert wird, macht es schwierig, zuverlässige Schätzungen über ihre Ausdehnung zu erhalten. Wie dem auch sei, die Bauwirtschaft gilt als besonders von diesem Phänomen betroffen und gehörte daher zu den Prioritäten des Arbeitsprogramms der Plattform.
12-13/3/2019 – Teilnahme von FIEC an der Plenarsitzung
24-25/10/2019 – Plenarsitzung der Plattform (FIEC kann nicht teilnehmen)
10/12/2019 – FIEC nimmt am Koordinationsseminar der Plattform teil, um die Präventionskampagne für das Frühjahr 2020 vorzubereiten
02/03/2020 – Offizieller Start der Präventionskampagne der Plattform - FIEC-Partner in der Kampagne (siehe auch TUWIC-Projekt)
Die Europäische Kommission plant eine Überarbeitung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG).
Diese Richtlinie betrifft Maschinen und bestimmte Maschinenteile. Hauptanliegen der Richtlinie ist es, ein gemeinsames Sicherheitsniveau von Maschinen, die in allen EU-Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden, und die Freizügigkeit in der EU sicherzustellen.
Mit der geplanten Überarbeitung der Richtlinie soll Folgendes erreicht werden: Angleichung der Richtlinie an die harmonisierten Rechtsvorschriften zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von Produkten und Bewältigung der Herausforderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der Digitalisierung.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts in Bezug auf den freien Warenverkehr sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekte auf Baustellen sind zwei wichtige Themen, mit denen sich die FIEC befasst.
Die bevorstehenden Änderungen der Gesetzgebung können bedeutende Folgen haben, was die Verantwortung der Auftragnehmer (gegenüber der Verantwortung der Hersteller) z.B. bei eventuell erforderlichen Anpassungen an Maschinen oder bei Unfällen betrifft.
Generell wäre eine bessere Kooperation seitens der Hersteller erforderlich, was Bedienungsanleitungen, weiterführende Informationen zu den Maschinen, das Eigentum und die Verarbeitung der erzeugten Daten, etc. betrifft.
Parallel dazu nimmt die FIEC bereits an der Sachverständigengruppe Maschinen der Europäischen Kommission teil und gibt Input und Feedback.
30/08/2019 – Beitrag der FIEC zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Revision der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
02-03/12/2019 – Teilnahme der FIEC an der Sachverständigengruppe für Maschinen der Europäischen Kommission
29/01/2020 – Erste Sitzung der FIEC-Arbeitsgruppe „Maschinen“ (gemeinsam mit TEC-1 „Richtlinie, Normen und Qualitätssicherung“ (Directive, standards and quality assurance) und SOC-2 „Gesundheit und Sicherheit“)
19-20/02/2020 – Teilnahme der FIEC an der Sachverständigengruppe für Maschinen der Europäischen Kommission
März 2020 – Beitrag der FIEC zum Entwurf einer Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA)
02/04/2020 – Zweite Sitzung der FIEC-Arbeitsgruppe „Maschinen“
„Entsendung“ bedeutet die Erbringung von Dienstleistungen für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Land als dem Land, in dem das Unternehmen normalerweise tätig ist oder in dem ein Arbeitnehmer normalerweise arbeitet.
Der Expertenausschuss für die Entsendung von Arbeitnehmern der EU wurde 2009 von der Europäischen Kommission mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Mitgliedstaaten bei der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (96/71/EG) Unterstützung zu bieten (Beschluss 2009/17/EG).
Der Ausschuss setzt sich aus Experten zusammen, die die zuständigen nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten vertreten, während die Sozialpartner auf europäischer Ebene, die Sektoren vertreten, in denen häufiger auf entsendete Arbeitnehmer zurückgegriffen wird, wie Bauwirtschaft, Leiharbeit, Gaststättengewerbe, Landwirtschaft und Verkehr, als Beobachter an dem Ausschuss teilnehmen.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Ungefähr die Hälfte der Entsendungen im Binnenmarkt entfällt auf Bautätigkeiten.
Daher stellt FIEC dem Expertenausschuss ihre Expertise und ihr Wissen folgendermaßen zur Verfügung: Erkennung und Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; Förderung des Austauschs von relevanten Informationen; Prüfung von Fragen und Schwierigkeiten, die bei der praktischen Anwendung des Entsenderechts entstehen könnten; enge Beobachtung der erzielten Fortschritte bei der Verbesserung des Zugangs zu Informationen und der Verwaltungszusammenarbeit.
Für die Zukunft ist es vorgesehen, dass dieser Ausschuss in die Aktivitäten der ELA (European Labour Authority) integriert wird.
September 2019 – Veröffentlichung der EK-Leitlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern
03/10/2019 – Sitzung des Expertenausschusses
20/11/2019 – Sitzung des Expertenausschusses (Untergruppe)
Die „Entsenderichtlinie“ legt die Regeln fest, die Anwendung finden, wenn ein Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Land als dem, in dem es normalerweise tätig ist, Dienste bereitstellt. Da die Dienstleistung zeitlich begrenzt ist, sind manche der anzuwendenden Regeln diejenigen des „Gastlandes“ (Mindestlohn, Arbeitszeiten, Sicherheit und Gesundheitsschutz, …), während für andere Regeln (z.B. für die Sozialversicherung) diejenigen des „Heimatlandes“ anwendbar bleiben.
Zuletzt wurde die ursprüngliche Richtlinie aus 1996 über die „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ durch die Richtlinie (EU) 2018/957 vom 28. Juni 2018 überarbeitet, um das Problem unfairer Praktiken anzugehen und den Grundsatz voranzubringen, dass gleiche Arbeit am gleichen Ort gleichermaßen vergütet werden sollte.
Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis zum 30. Juli 2020 zur Anwendung bringen.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Rund die Hälfte der Entsendungen innerhalb des Binnenmarktes entfallen auf Bautätigkeiten, weshalb diese neuen Regeln für Bauunternehmen spürbare Auswirkungen haben können.
Die FIEC wird die Umsetzungsphase verfolgen und sich im Fall, dass es mit den neu eingeführten Bestimmungen Probleme gibt, einschalten. Diese umfassen z.B. die Bezugnahme auf „Vergütung“ anstatt „Mindestlohn“; eine zeitliche Begrenzung (höchstens zwölf Monate plus sechs mögliche zusätzliche Monate), nach deren Ablauf die Beschäftigungsbedingungen für die Arbeitnehmer anwendbar sind, die in dem Mitgliedsstaat gelten, in dem die Arbeit durchgeführt wird; eine Verdeutlichung der geltenden Regeln für die Rückerstattung durch den Arbeitgeber der Kosten, die durch die Entsendung entstanden sind, wie z.B. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten.
28/6/2018 – Verabschiedung der neuen Entsenderichtlinie 2018/957/EG
30/7/2020 – Ablauf der Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten
2016 begann die Europäische Kommission mit der „Karzinogene“-Richtlinie (2004/37/EG), die (am Ende des Rechtsetzungsverfahrens) zur Aufnahme verschiedener Substanzen, darunter das alveolengängige kristalline Silizium (RCS), geführt hat.
Damit hat der EU-Gesetzgeber RCS als krebserregende Substanz anerkannt und einen verbindlichen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) von 0,1 mg/m³ eingeführt, der nun für alle Mitgliedstaaten Pflicht wird.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Kristallines Silizium ist ein unverzichtbarer Baustoff, der in der Bauwirtschaft in vielfältigen Anwendungen zum Einsatz kommt und ein unverzichtbarer Bestandteil vieler Dinge ist, die wir in unserem täglichen Leben benutzen. Häuser ohne Ziegelsteine, Mörtel oder Fenster, Autos ohne Motoren oder Windschutzscheiben, ein Leben ohne Alltagsgegenstände aus Glas oder Keramik sind einfach nicht vorstellbar. Es ist daher bei den meisten Bautätigkeiten präsent.
Es ist seit vielen Jahren bekannt, dass das Einatmen von Feinstaub, der kristallines Silizium enthält, zu Lungenschäden führen kann (Silikose).
Die europäischen sektoralen Sozialpartner der Bauwirtschaft mit FIEC als Vertreter der Arbeitnehmer und EFBH (Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter) als Vertreter der Arbeitnehmer haben ein gemeinsames Projekt eingereicht, das darauf abzielt, Beispiele bewährter Verfahren zu identifizieren und Leitlinien auszuarbeiten, um Unternehmen dabei zu helfen, den Anforderungen der geänderten „Karzinogene"-Richtlinien nachzukommen.
12/12/2017 – Verabschiedung der neuen Karzinogene-Richtlinie (2017/2398/EG)
2018-2019 – mehrere Sitzungen der gemeinsamen FIEC-EFBH-Arbeitsgruppe
Juni 2019 – Einreichung des FIEC-EFBH-Projekts zum sozialen Dialog
Dezember 2019 – Europäische Kommission gibt grünes Licht für das Projekt
März 2020 – Offizieller Start des Projekts
16/03/2020 – 1. Sitzung der Lenkungsgruppe => VERSCHOBEN
März 2022 – Ende des Projekts
Das vom Programm ERASUMS+ kofinanzierte Projekt SKILLCO(www.skillco.eu), wird von der slowenischen Kammer für Bau und Baustoffindustrie (CCIS CCBMIS) koordiniert und bringt Sozialpartnerorganisationen und Ausbildungsanbieter aus Deutschland, Ungarn und Slowenien sowie die FIEC zusammen.
Die Hauptziele des Projekts sind die Definition und Ermittlung des bestehenden und zu erwartenden Qualifikationsbedarfs und die Ausarbeitung und Definition von Lerneinheiten, die in formelle Berufsbildungsprogramme (VET) aufgenommen werden oder als Ausbildungskurse Anwendung finden könnten.
Zu den wichtigsten Ergebnissen des Projekts wird die Ausarbeitung von zwei Berufsbildungsmodulen zählen, eines für Schüler und eines mit praktischen Schulungen für Arbeitnehmer, sowie deren letztendliche Umsetzung in die Ausbildungspläne. Beide Module werden von einem Ausbildungstool in Form einer mobilen App unterstützt, die im Rahmen des Projekts entwickelt wurde.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Die Bauwirtschaft sieht sich beachtlichen Herausforderungen gegenüber, die sich auf politische Entwicklungen zurückführen lassen, darunter der zunehmende Fokus, der auf allen Ebenen „umweltfreundlichen“ Initiativen zugute kommt, sowie technologischen Herausforderungen, wie z.B. die Digitalisierung des Sektors.
Diese Trends wirken sich auf die Profile der benötigten Arbeitskräfte (Fähigkeiten, Kompetenzen, …) wie auch auf den Inhalt der Ausbildungspläne aus.
In mehreren Mitgliedstaaten haben Bauunternehmen Schwierigkeiten, die richtigen Arbeitskräfte mit den richtigen Kompetenzen zu finden.
Daher wirkt die FIEC an verschiedenen Initiativen mit, die darauf abzielen, das Problem der Kompetenzdefizite und Qualifikationsungleichgewichte in Angriff zu nehmen.
12/2016 – Auftaktsitzung
12/2019 – Abschlusskonferenz
01/2020 – Ende des Projekts
2018 starteten die europäischen sektoralen Sozialpartner für die Bauwirtschaft mit FIEC als Vertretung der Arbeitgeber und EFBH (Europäische Föderation für Bau- und Holzarbeiter) als Vertretung der Arbeitnehmer zusammen mit AEIP (europäischer Verband der paritätischen Einrichtungen des Sozialschutzes) ein von der Europäischen Kommission kofinanziertes Projekt mit dem Titel „TANSIRC“, das für „Towards A New Start of Industrial Relations in Construction in Central and Eastern European Countries“ steht (Hin zu einem Neubeginn für die Arbeitsbeziehungen am Bau in den mittel- und osteuropäischen Ländern).
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Oberstes Ziel dieses Projekts ist die Leitung einer umfassenden Kartierung, um ein vollständiges und praktikables, aktuelles Bild der derzeitigen Situation der nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern zu bekommen.
Unter Zugrundelegung der bei der Kartierung identifizierten Prioritäten werden unter dem Projekt vier thematische Seminare entwickelt, um den nationalen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften der Zielländer dabei zu helfen, in ihrem jeweiligen Land Arbeitsbeziehungen aufzubauen, zu pflegen, zu stärken und zu fördern, und zwar:
- Einführung paritätischer Sozialkassen in der Bauwirtschaft (Bukarest, September 2019);
- Förderung bewährter Verfahren in der öffentlichen Auftragsvergabe (will heißen Vergabe des Auftrags an das wirtschaftlich günstigste Angebot) (Prag, Oktober 2019);
- Organisation von Kommunikationskampagnen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (Warschau, Januar 2020);
- Verbesserung der externen und internen Kommunikation und Anwerbung neuer Mitglieder (Riga, März 2020).
Der Grundgedanke hinter dieser Initiative ist, dass eine Stärkung der Strukturen unserer Mitgliedsorganisationen auf nationaler Ebene wiederum dazu beitragen wird, die Repräsentativität der FIEC auf EU-Ebene zu stärken.
16/3/2018 – Auftaktsitzung
Dezember 2019 – Ende des Projekts (verlängert bis Juni 2020)
2019 starteten die europäischen sektoralen Sozialpartner für die Bauwirtschaft mit FIEC als Vertretung der Arbeitgeber und EFBH (Europäische Föderation für Bau- und Holzarbeiter) als Vertretung der Arbeitnehmer ein von der Europäischen Kommission mitfinanziertes Projekt mit dem Titel „TUWIC“, was steht für Tackling Undeclared Work in the Construction Industry (Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in der Bauwirtschaft).
Das Projekt deckt sieben Länder ab (Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Rumänien und Spanien). Zu den interessanten Aspekten dieses Projekts gehört ferner, dass es für jedes dieser Länder ein Engagement der betreffenden nationalen Behörde(n), den Arbeitgebern und den Arbeitnehmerorganisationen zur Zusammenarbeit und zur Durchführung konkreter Maßnahmen gibt.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Auf EU-Ebene ist nicht angemeldete Erwerbstätigkeit definiert als "jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind".
In Koordination mit den Tätigkeiten der EU-Plattform für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit soll mit dem Projekt zunächst eine europäische Kampagne zur Verhinderung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit im Bausektor und zugunsten eines Bewusstseins für dieses Thema in der Bauwirtschaft entwickelt werden, wozu auch die Bereitstellung geeigneten Werbematerials an alle nationalen EU-Mitglieder in ihrer eigenen Sprache gehört.
Parallel dazu werden die Interessenträger in den teilnehmenden Ländern spezielle gemeinsame Initiativen ausarbeiten, um das Problem in der Bauwirtschaft auf nationaler Ebene zu bekämpfen.
8/3/2019 – Auftaktsitzung
Herbst 2019 / Winter 2019-2020 – nationale Initiativen
02/03/2020 – Start der sektorübergreifenden EU-Kampagne (siehe auch EU-Plattform gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit)
19-20/03/2020 – FIEC-EFBH-Konferenz und Beginn der sektoralen Kampagne (Zagreb) => VERSCHOBEN
Juni 2020 – Ende des Projekts
Im Dezember 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der bestehenden Verordnungen über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (883/2004 und 987/2009) vor.
Ein modernisiertes System der Koordinierung der Sozialversicherungen zu erreichen, das der sozialen und wirtschaftlichen Realität der Mitgliedstaaten entspricht, ist eine der zentralen Beweggründe für diese Initiative.
Diese Initiative ergänzt die Überarbeitung der Entsenderichtlinie, die zur Annahme der neuen Entsenderichtlinie (Richtlinie 2018/957 vom 28. Juni 2018) führte.
Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Mobilität auf dem Binnenmarkt ist ein Thema von entscheidender Bedeutung für Bauunternehmen.
In ihrem Vorschlag legt die Kommission den Schwerpunkt auf verschiedene Bereiche der Koordinierung, in denen Verbesserungen erforderlich sind (Zugang wirtschaftlich inaktiver Bürger zu Sozialleistungen, Langzeitpflegeleistungen, Leistungen für Arbeitslose und Familien), FIEC hingegen beschäftigte sich hauptsächlich mit den Bestimmungen mit Bezug auf das Entsendeproblem, wie z.B. folgende Erfordernisse: Stärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Behörden der einzelnen Länder; größere Zuverlässigkeit der A1-Formulare; Stärkung der Bestimmungen in Bezug auf die Ausübung von Tätigkeiten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten; Abstimmung einiger der vorgeschlagenen Änderungen mit den Änderungen in Bezug auf die Entsendung, weil Unternehmen, Arbeitnehmer, Arbeitsaufsichtsbehörden und staatliche Stellen einen klaren und kohärenten Rechtsrahmen benötigen, um in der Lage zu sein, sich an ihn zu halten und ihn zu durchzusetzen.
13/12/2016 – Ursprünglicher Vorschlag der Europäischen Kommission
9/1/2018 – FIEC-Stellungnahme
Herbst 2019 – Wiederaufnahme der politischen Verhandlungen zwischen Rat und (neuem) Parlament (Trilog) => sehr langsame Fortschritte aufgrund von Blockierungsfragen (d.h. Ausnahmeklausel zur Vorankündigung)